Gesetzgebung und Gerichtspraxis standen im Fokus
Die Gleichstellungskommission des Kantons Schwyz führte in Pfäffikon eine Podiumsdiskussion unter dem Titel «Ist nicht auch der Mann ungleichgestellt? » durch.
KONRAD SCHULER
Doris Beeler hiess als Präsidentin der kantonalen Gleichstellungskommission die anwesenden Frauen und Männer willkommen und stellte die Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommission vor. Christoph Trütsch, lic. iur., Rechtsanwalt und Urkundsperson aus Ibach, erläuterte in einem gelungenen Referat die gesetzlichen Bestimmungen zu den Themen Scheidungsrecht und Sorgerecht.
Danach diskutierten Guy Tomaschett, Kantonsrat und Bezirksrat aus Freienbach, Martin Bachmann vom mannebüro züri, Armon Fortwängler von «männer. ch» und Christoph Trütsch auf dem Podium zu den Themen «Scheidungsrecht/Sorgerecht», häusliche Gewalt sowie «MeToo: Warum lassen sich Männer nicht mobilisieren?».
Als Moderator führte Konrad Schuler aus Unteriberg, Mitglied der Gleichstellungskommission, durch die diskutierten Themen. Die anwesenden Gäste waren eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen, was sie auch in erfreulicher Offenheit taten. Doris Beeler fasste den Abend kurz und treffend zusammen: «Für mich war es ein sehr interessanter Abend mit guter Gesprächsleitung und spannenden Podiumsteilnehmern sowie aktiven Zuhörerinnen und Zuhörern.» Die Gleichstellung sei rein juristisch eigentlich gegeben, führte Christoph Trütsch aus. Sie sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, war der Tenor aller Akteure auf dem Podium.
«Wir sind unterwegs, es geht langsam und Schritt für Schritt vorwärts, vor allem im Kanton Schwyz haben es aber Gleichstellungsfragen schwer», war die Meinung des Moderators, der die vier Podiumsteilnehmer beipflichteten.
Im Bereich Einkommen des obhutsberechtigten Elternteils wurde im Mai 2018 das Schulstufenmodell eingeführt, das auch diesen Elternteil verpflichtet, früher wieder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, zum Beispiel zu 50 Prozent ab der Einschulung des jüngsten Kindes. Unter Problematischem aus der Praxis führte Christoph Trütsch die Vereitelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Teil der elterlichen Sorge durch Wegzug ohne vorgängige Zustimmung an und die Pattsituationen. Es gebe bei einer Nichteinigung unter den Eltern keinen Stichentscheid und das Gericht oder die KESB würden erst einschreiten, wenn eine Kindswohlgefährdung vorliege. Die alternierende Obhut könne durch Kommunikations- und Kooperationsunfähigkeit und/oder durch Wegzug vereitelt werden, die Ausübung der Betreuung könne verhindert werden und die Betreuung könne nicht im vorgesehenen Umfang ausgeführt werden.
Eigengut oft Zankapfel Bei der Vermögensteilung sei der Nachweis von Eigengut ein Problem in der Praxis. «Es reicht nicht aus, zu behaupten und zu beweisen, dass ein bestimmter Vermögenswert im Zeitpunkt der Heirat vorhanden ist. Vielmehr ist überdies zu beweisen, dass der entsprechende Vermögenswert per massgebendem Stichtag immer noch vorhanden ist», führte Christoph Trütsch aus. Dasselbe gelte für Erbschaften. Naturgemäss sei das in langjährigen Ehen oft schwierig oder unmöglich. Die Gerichte neigten dazu, bei langjährigen Ehen und nicht klarer Beweisführung das gesamte vorhandene Vermögen als Errungenschaft zu behandeln. Fünf Gerichte – fünf Entscheide
Ungleichheiten orteten die Männer zulasten der Frauen in den Bereichen Lohn sowie Vertretung in politischen Behörden und wirtschaftlichen Führungspositionen. Bei den Männern wurden Benachteiligungen in den Bereichen Gesundheit mit kürzerer Lebenserwartung und höherer Suizidrate, bei der Gewalt im öffentlichen Raum, Kinder- und Familienfragen sowie beim Militärdienst ausgemacht. Ein diskutiertes Thema betraf den Ermessenspielraum der Gerichte. Dieser sei tatsächlich nach wie vor gross, war der Tenor. Christoph Trütsch sagte es so: «Es kann durchaus sein, dass in gewissen Bereichen bei einer Scheidung fünf Gerichte fünf unterschiedliche Entscheide fällen.» Gesetze hinken nach Roman Fortwängler erinnerte auch daran, dass bei einer Scheidung nicht zwingend beide Elternteile im Rahmen des vorherigen Zustandes weiterleben können. Zumindest das Existenzminimum müsste aber beiden zugestanden werden. Martin Bachmann ergänzte: «Das Scheidungsrecht ist immer auch ein Zeitzeuge. Die Juristerei hinkt immer hinterher. Es ist ein Dauerringen.» Und weiter bestätigte er: «Je länger eine Rolle sich in einer Ehe eingespielt hat, desto nachteiliger ist es bei einer Scheidung.» Dunkelziffer hoch Eine spannende Diskussion ergab sich dann bei der häuslichen Gewalt. Einig war man sich, dass die Dunkelziffer hoch sei und dass Frauen von physischer Gewalt stärker betroffen seien als Männer. Leider seien Gelder erst erhältlich, wenn schon etwas passiert sei. Aus dem Plenum wurde angemerkt, dass seelische Gewalt häufig von Frauen ausgehe, bis dass der Mann dann mal ausraste.
Martin Bachmann zitierte: «Zum Streiten braucht es zwei, spinnen kannst du alleine.» Bei der Frage «Warum lassen sich Männer weniger mobilisieren?», wie es die Frauen unter der «Me-Too»-Bewegung tun, traten unterschiedliche Ansichten zutage.
Bezüglich der Elternzeit wurde die Frage aufgeworfen, wer denn sonst sich eine angemessene Elternzeit leisten könne wenn nicht die Schweiz als reichstes Land der Welt. Auf eine Anzahl Wochen Elternzeit wollte sich auf dem Podium aber niemand festlegen. Es gelte künftig gemeinsam Standards zu setzen und strukturelle Veränderungen anzugehen, sodass Mann und Frau sich in gegenseitiger Achtung und mit Respekt begegnen können, war das Fazit des gehaltvollen Abends.
Unter der Leitung von Konrad Schuler aus Unteriberg (Mitte) diskutierten (von links) Rechtsanwalt Christoph Trütsch, Kantons- und Bezirksrat Guy Tomaschett, Martin Bachmann vom «mannebüro züri» und Armon Fortwängler von «männer.ch».
Foto: zvg