In Teufels Küche geraten
KOMMENTAR
Das eine oder andere ändert sich an der Einsiedler Fasnacht 2020: Um sie in legale Bahnen zu führen, dürfen Gruppen nach dem Wagenumzug nur noch mit Bewilligung Alkohol in ihren Bars auf dem Dorfplatz verkaufen. Das ist gut so und entspricht dem Gesetz. Es sollen Auswüchse verhindert und der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unterbunden werden.
Allerdings wirft nun die Bewilligungspraxis ihren Schatten auf den Anlass: Zwei Gruppen kehren dem Umzug der neuenAuflagen wegen den Rücken. Sie wollen nicht als Sündenbock gelten und weisen auf die vielen Arbeitsstunden und Tausende Franken hin, die sie für ihre Wagen investieren. Schliesslich hinterlässt die ganze Posse nur Verlierer: Der Bezirk will alles richtig machen, steht nun aber als Spassbremse da, weil er das Kind mit dem Bade ausschüttet. Die Veranstalter der Fasnacht verlieren regionale Gruppen, die am Wagenumzug teilnehmen. Die Gruppen finden, das Feiern am Abend auf den Wagen werde unterbunden, ihr Freiraum beschnitten. Nichts weniger als der «freie Geist der Fasnacht» stehe für sie auf dem Spiel.
Erst recht in Teufels Küche gerät das neue Regime, weil es der Ungleichheit Tür und Tor öffnet und die Polizei kontrollieren muss, wer nun eine bewilligte Bar auf dem Wagen mitführt.
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MAGNUS LEIBUNDGUT