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Bund setzt sich über Verträge hinweg

Bund setzt sich über Verträge hinweg Bund setzt sich über Verträge hinweg

Eine Vereinbarung garantiert die zivile Nutzung des Schiessgeländes Cholmattli

Das Betretungsverbot auf dem Militärgelände in Rothenthurm widerspricht 1978 getroffenen Abmachungen.

FRANZ STEINEGGER

Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat im Amtsblatt vom 6. Dezember durch das Bezirksgericht Schwyz ein gerichtliches Betretungsverbot für das Gebiet Schiessplatz Cholmattli in Rothenthurm erlassen. Das brachte Bevölkerung und Gemeinderat von Rothenthurm in Aufruhr, denn die Cholmattli-Ebene ist ein Naherholungsgebiet für Einheimische, Familien und Tagesausflügler. Dies hat sich gerade erst wieder in der Zeit zwischen Weihnachten und Dreikönige gezeigt, wo viele – auch Auswärtige – das sonnige, nebelfreie Gebiet besuchten.

Ein weiteres Problem ist, dass mit einem Betretungsverbot auch das Parkieren auf der breiten Zufahrtsstrasse zum Schiessgelände untersagt wird. «Wir haben dem VBS bei zwei Begehungen im letzten Jahr den Vorschlag gemacht, dass man auf der einen Strassenhälfte Parkplätze einzeichnen könnte, damit ein geordnetes Parkieren wenigstens an den Wochenenden und über die Feiertage ermöglicht wird», sagt der Rothenthurmer Gemeindepräsident Stefan Beeler auf Anfrage. Ausserdem würde das Parkverbot auch die acht Parkplätze in der Wassermatt an der Rossbodenstrasse betreffen. Dieses Grundstück wird militärisch gar nicht genutzt.

«Auf zivile Bedürfnisse Rücksicht nehmen» Das VBS war jedoch nur bereit, zwei (!) provisorische Parkplätze nahe der Unterführung während der Wintermonate zuzugestehen, wie Jacqueline Stampfli von der Medienstelle der Armasuisse auf Anfrage schreibt. «Wir hätten mit den Vertretern des VBS unsere Anliegen gerne noch weiter besprochen, aber sie kamen uns mit der für uns überraschend schnellen Publikation des Fahr-, Park- und Betretungsverbotes im Amtsblatt zuvor», zeigt sich Stefan Beeler enttäuscht. Der Gemeinderat und viele Bürger – auch aus Jägerkreisen – haben deshalb Einsprachen gegen das Betretungsverbot beim Bezirksgericht eingereicht. Nun soll ein weiterer Besprechungstermin zwischen Vertretern des VBS und des Gemeinderates angesetzt werden.

Wie Recherchen des «Bote der Urschweiz» nun zeigen, verstösst das Betretungsverbot gegen einen Vertrag zwischen den Kantonen Zug und Schwyz sowie dem Bund, der bei der Planung des Waffenplatzes Rothenthurm im August 1978 unterzeichnet wurde. Darin wird festgehalten, dass «die zivilen und militärischen Bedürfnisse in einer Weise zu koordinieren sind, die so weitgehend als möglich auf beide – ganz besonders auf die zivilen – Rücksicht nimmt». In Artikel 38 dieses Vertrages wird festgehalten: «Kann für allfällige neue Formulierungen keine Einigung erzielt werden, dann bleiben die vorliegenden, beziehungsweise bisherigen Bestimmungen weiterhin in Kraft.» Auf diese Vorhaltungen hin schreibt Jacqueline Stampfli: «Es ist uns ein Anliegen, rasch Klarheit in diesem Geschäft zu schaffen, und deshalb haben wir die Gemeinde um einen bald möglichen Besprechungstermin gebeten.» Gemeindepräsident Stefan Beeler hofft, «dass wir mit Gesprächen noch etwas bewegen können». Der Gemeinderat würde eine Lockerung des restriktiven Fahr-, Park- und Betretungsverbots wenigstens an Wochenenden und über Feiertage begrüssen, wenn das Gelände sowieso nicht vom Militär benützt werde. Im Übrigen reiche das bestehende Fahrverbot aus.

Das Schiessgelände Cholmattli ist ein beliebtes Naherholungsgebiet.

Foto: Franz Steinegger

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