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Adäquat vergütet oder zu viel?

Der Regierungsrat soll künftig mit rund 250’000 Franken entlöhnt werden. Dies sieht die Gesetzesvorlage über die Magistratspersonen vor. An diesem Betrag scheiden sich die Geister.

HANS-RUEDI RÜEGSEGGER

Unter dem sperrigen Titel «Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates und der voll- und teilamtlichen Mitglieder der kantonalen Gerichte» sollen unter anderem die Besoldung der Regierungsratsmitglieder und die Ruhegehälter neu geregelt werden.

Grundsätzlich unterstützen die Parteien die Vorlage. Die SP spricht von einem «gut strukturierten und übersichtlichen Gesetz ». Die CVP begrüsst, dass mit diesem Gesetz die wichtigsten Bereiche bezüglich der Anstellung von Regierungsräten sowie voll- und teilamtlichen kantonalen Richtern zeitgemäss geregelt werden können. Die FDP findet die Vorlage «grundsätzlich gut», und die SVP unterstützt «wesentliche Teile der Kernpunkte ».

Neu soll das Amt eines Regierungsrates ein Vollamt sein. Den Wechsel vom (heutigen) Hauptamt zum Vollamt ist für alle Parteien nachvollziehbar. Künftig sollen Regierungsmitglieder aber keine andere Erwerbstätigkeit mehr ausüben dürfen.

Anders sieht es nur die FDP

Dieser Passus findet bei SVP, CVP und SP Unterstützung. Es sei zu begrüssen, dass Regierungsmitglieder keine Nebenbeschäftigungen wahrnehmen und sich vollumfänglich dem Regierungsamt widmen, heisst es bei der SVP. Und für die SP ist klar: Bei Nebenbeschäftigungen entstünden Beziehungsnetze, die zu Interessenkonflikten oder Abhängigkeiten führen könnten. Und die CVP schreibt, es sei höchste Zeit, das Amt des Regierungsrats als Vollamt zu definieren und Nebenbeschäftigungen zu verbieten.

Anders sieht das die FDP. Sie bedauert, dass sich mit dieser Neuregelung «potenzielle, unternehmerisch tätige Regierungsratskandidaten eventuell nicht mehr zur Verfügung stellen». Die FDP beantragt, dass eigene Verwaltungsratsmandate oder Beteiligungen von familiengeführten Unternehmungen weiterhin möglich sein sollen, wenn das betreffende Regierungsratsmitglied bereits bei seiner Wahl beteiligt oder im Besitz dieser Unternehmung gewesen ist.

250’000 Franken plus Spesen Neu sollen die Mitglieder der Exekutive einem Vollamt entsprechend entlöhnt werden. Die Vorlage der Staatswirtschaftskommission, die das Gesetz über Magistratspersonen ausgearbeitet hat, setzt den Lohn der Regierungsräte bei 110 Prozent der höchsten Lohnklasse der Verwaltung an, was einem Jahreseinkommen von rund 250’000 Franken entspricht. Dazu kommt eine Spesenpauschale von 12’000 Franken. Dass die aktuelle Entlöhnung erhöht werden soll, scheint unbestritten. Über deren Höhe gehen die Meinungen aber auseinander.

Mit der Anpassung würde das Gehalt eines Schwyzer Regierungsratsmitgliedes etwa dem Schweizer Durchschnitt entsprechen, heisst es bei der FDP. Die Mehrbelastung und die Mehrverantwortung müssten adäquat vergütet werden, schreibt die CVP. Die vorgeschlagene Entlöhnung mache Sinn. Aus Sicht der Christdemokraten werde mit dem neuen Besoldungssystem keineswegs übers Ziel hinausgeschossen. Anders SVP und Sozialdemokraten: Für die SP ist eine Lohnerhöhung um 39 Prozent zu viel. Sie beantragt, den Lohn der Regierungsratsmitglieder auf maximal fünf Prozent über dem Maximallohn der obersten Kaderlohnklasse anzusetzen. Es wäre ein Schlag ins Gesicht des Verwaltungspersonals, das seit Jahren unter dem Stichwort «Personalkostenoptimierung » Leistungskürzungen und unterdurchschnittliche Lohnentwicklung auf sich nehmen müsse, so die Sozialdemokraten. Politik und Verwaltung müssten bei der Lohnfairness mit bestem Beispiel vorangehen.

Droht schon ein Referendum? Der SVP stösst die massive Lohnerhöhung ebenfalls sauer auf. Eine «nicht unmassgebliche Anzahl SVP-Vernehmlassungsteilnehmer » beurteile diese pauschale und massive Lohnerhöhung als nicht angemessen. Im Falle eines Referendums sei eine solche nur sehr schwer oder nicht erklärbar. Eine Aussage, die schon als leise Referendumsdrohung interpretiert werden kann. Im Sinne eines schlanken Staates sei ein Gehalt von über 200’000 Franken dem Souverän gegenüber nicht zumutbar, heisst es in der SVP-Stellungnahme weiter.

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