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Bankrat wird am 24. Juni neu gewählt

Vier der neun Mitglieder des Bankrats sind am 24. Juni nicht mehr wählbar. Gefunden werden muss auch ein neuer Präsident.

VICTOR KÄLIN

Die kantonsrätliche Aufsichtskommission für die Kantonalbank (Krak) schreibt im aktuellen Amtsblatt die Modalitäten für die Wahl 2020 des Bankrats aus. Der Bankrat besteht aus dem Präsidenten und acht weiteren Mitgliedern, die vom Kantonsrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Neu zu besetzen sind per 1. Juli insgesamt vier Positionen.

Aufgrund der ausserordentlichen Demission vom 1. Oktober 2019 von Kuno Kennel (FDP) ist der Präsident neu zu wählen. Wegen der Amtszeitbeschränkung stehen auch folgende Bankräte nicht mehr zur Wahl: Karl Roos (SVP), Peter Jeitler (SVP) sowie Max Ronner (SVP). Zur Wiederwahl stellen sich folgende bisherigen Bankräte: Reto Föllmi (CVP, seit 2012), Marc Knaff (CVP, seit 2016), Stefan Pfyl (CVP, seit 2016), Marco Lechtaler (FDP, seit 2016) sowie Johannes Borner (SP, seit 2016).

Das Pensum des Bankratspräsidenten beträgt zeitlich zirka 25 bis 35 Prozent, jenes der Bankräte rund 15 bis 20 Prozent. Wie die Krak schreibt, ist das Anforderungsprofil des Bankpräsidenten überarbeitet. Als unverzichtbare Kriterien fordert die Kommission strategische Führungsfähigkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität, ausgeprägtes analytisches und vernetztes Denken sowie grosse bankfachliche Expertise und Kenntnis der Schweizer Bankenbranche. Erwünscht ist eine Verankerung im Kanton Schwyz, wobei der Wohnsitz im Kanton für die Kommission jedoch nicht zwingend ist.

Bewerber für das Bankpräsidium oder für den Bankrat können sich via E-Mail beim Krak-Präsidenten melden. Das von der Kommission betraute Personalbüro wird in der Folge mit den Interessenten Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen erläutern. Die Bankratswahlen durch den Kantonsrat finden schliesslich voraussichtlich am 24. Juni 2020 statt.

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