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Dürfen Asylanten in die Ferien reisen?

Kleine Anfrage. In seiner Vernehmlassung vom 26. November 2019 fordert der Schwyzer Regierungsrat für asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen nicht nur ein Reiseverbot in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat, sondern spricht sich für ein generelles Reiseverbot in andere Staaten aus. Des Weiteren spricht sich der Schwyzer Regierungsrat für rigorose Sanktionsmassnahmen aus, falls dieses Verbot umgangen wird. Dies schreibt der SP-Kantonsrat Jonathan Prelicz in der Kleinen Anfrage «Restriktive Einschränkungen für Reisen ins Ausland – wer trägt die Konsequenzen? ».

Wie die Regierung in ihrer Antwort festhält, geht sie davon aus, dass die vorgeschlagenen Änderungen weder dem Verfassungs- noch dem Völkerrecht widersprechen. Sie unterstützt die Vorlage des Bundes, wonach asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen und schutzbedürftigen Personen Reisen in deren Heimat- oder Herkunftsstaat untersagt werden sollen, ausser die Reise dient der Vorbereitung für die definitive Rückkehr. Der Regierungsrat erkennt hier keinen Widerspruch zum Integrationsauftrag. Bei asylsuchenden Personen handle es sich um Personen, die in einem laufenden Asylverfahren ständen. «Asylsuchenden Personen wird die Ausreise nur gewährt, wenn dies für die Durchführung ihres Asyl- oder Wegweisungsverfahrens notwendig ist. Diese Regelung steht nicht im Widerspruch zum Integrationsauftrag, da während des laufenden Asylverfahrens kein Anspruch auf Integrati-onsmassnahmen besteht.»/see

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