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Ausländer sollen wählen dürfen

Die katholische Kantonalkirche Schwyz möchte das Ausländerstimmrecht einführen – noch in diesem Jahr fallen Entscheide

Was für die Reformierten im Kanton Schwyz von Anfang an Realität war, soll nun auch bei den Katholiken eingeführt werden: Die Kantonalkirche will für Ausländer das Stimm- und Wahlrecht einführen. Der Vorstand der katholischen Kirche hat hierfür eine Vernehmlassung gestartet.

MAGNUS LEIBUNDGUT

An der Session im Mai 2019 war eine Motion traktandiert, welche die Schaffung eines Stimm- und Wahlrechts für Ausländer in der katholischen Kirche im Kanton Schwyz fordert. Die katholische Kirche verstehe sich als eine «allumfassende» Kirche, teilten die Motionäre mit: Alle Getauften seien somit Teil der Kirche.

«Wir sollten in Bezug auf die Mitgliedschaft in den Kirchgemeinden und der Kantonalkirchen keinen Unterschied machen », sagten die Motionäre. Zudem seien viele katholische Ausländer vielerorts in den Pfarreien engagiert und würden an Gottesdiensten teilnehmen. Überdies würden die Ausländer eine Kirchensteuer zahlen.

«Kommt dazu, dass immer mehr Seelsorger ausländischer Herkunft in unseren Pfarreien arbeiten und Verantwortung übernehmen », fanden die Motionäre. Selber seien die Ausländer aber von den politischen Rechten und Pflichten ausgenommen. Der Kantonskirchenrat hat denn an dieser Session vor einem Jahr die Motion von Urs Heini (Schwyz) erheblich erklärt. Doppelt Schiffbruch erlitten

Das Anliegen hat eine leidige Vorgeschichte und erlitt in der Vergangenheit gleich doppelt Schiffbruch: In einer Referendumsabstimmung ging eine ähnlich lautende Vorlage im Jahr 2002 unter. In einer Volksabstimmung im Jahr 2006 wurde zudem eine Vorlage für ein neues Organisationsstatut, das den Kirchgemeinden ermöglicht hätte, für Ausländer das Stimm- und Wahlrecht einzuführen, abgelehnt.

Nun sieht es deutlich besser aus: Dem Anliegen könnte endlich doch noch zum Durchbruch verholfen werden. Der Vorstand der katholischen Kantonalkirche Schwyz hat eine Ergänzung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes bei den Kirchgemeinden in die Vernehmlassung gegeben.

Diese Ergänzung lautet wie folgt: «Ein Mitglied der Kantonalkirche und der Kirchgemeinde seines Wohnsitzes ohne Schweizer Bürgerrecht, welches das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, ist stimm- und wahlberechtigt, sobald es die Niederlassungsbewilligung C erhalten hat.» «Assimilation vorausgesetzt»

Damit werde «eine gewisse Assimilation vorausgesetzt», müssten doch katholische Ausländer aus dem EU/EFTA-Raum mindestens fünf Jahre und Drittstaatsangehörige mindestens zehn Jahre in der Schweiz leben, schreibt der Kirchenvorstand in einer Medienmitteilung.

Grundsätzlich sei aus katholischer Sicht davon auszugehen, dass es in der Kirche keine «Ausländer » gebe, teilt der Vorstand mit: Wer getauft sei und sich zur Kirche bekenne, gehöre dazu. Mit dieser gesetzlichen Anpassung vollzieht die katholische Kirche Schwyz, was in andern Kantonalkirchen schon längst Usanz ist: Auch die reformierte Kantonalkirche Schwyz kennt seit ihrem Bestehen keine Unterscheidung nach der Staatszugehörigkeit.

«Es gibt keine Ausländer» «Ganz generell ist zu dieser Frage zu bemerken, dass es in der katholischen Kirche kirchenrechtlich keinen Ausländerbegriff gibt, denn die katholische Kirche als weltumspannende Glaubensgemeinschaft kennt keine Unterschiede zwischen den Angehörigen verschiedener Staaten», schreibt der Vorstand.

Zudem gab der Vorstand zu bedenken, dass das Potenzial für Mitglieder der Kirchenräte und des kantonalen Kirchenvorstands ansteigen würde, «nachdem doch diverse Kirchgemeinden Mühe haben, ihre Behörden ordnungsgemäss zu bestellen ».

Die Kirchgemeinderäte sind nun eingeladen, bis zum 15. April ihre Stellungnahme abzugeben. Der kantonale Kirchenvorstand sieht vor, dieses Geschäft an der Herbstsession in diesem Jahr zu traktandieren: Die Beratung des Geschäfts ist für die Session vom 23. Oktober vorgesehen. Die Gesetzesänderung unterliegt schliesslich dem fakultativen Referendum. Der Zeitplan ist eng: Denn bereits am 19. Juni soll eine vorberatende Kommission gewählt werden.

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