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Sparen bei Exkursionen und Schulverlegungen?

Der Lehrerverband fordert, dass die Schulträger auch ausserschulische Aktivitäten unterstützen. Notfalls soll der Kanton als Aufsichtsorgan einschreiten.

Mitg. Gemäss einem Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2017 dürfen den Erziehungsberechtigten bei ausserschulischen Aktivitäten (Museumsbesuche, Schule auf dem Bauernhof und so weiter) nur noch genau definierte Kostenanteile (Verpflegungsanteil von 16 Franken pro Kind und Tag bei Schulverlegungen) in Rechnung gestellt werden. Alle übrigen aus dem Unterricht erwachsenden Kosten für Exkursionen sind durch die Schulträger zu übernehmen. Anlässlich der DV des Lehrerinnen- und Lehrerverbandes LSZ vom 4. Juni 2019 haben mehrere Voten Anlass dazu gegeben, hier genauer hinzusehen. Dies umso mehr, da auch im Lehrplan 21 ausserschulischen Aktivitäten und Lernorten ein grosser Stellenwert beigemessen wird.

«Das ist oft ein Spagat»

Viele Schulträger erwarten von den Lehrpersonen das Führen einer Klassenkasse. Dies verlangt Aktionen und Projekte wie Papiersammeln, Kartenverkauf, Verkaufsstände und so weiter. Zwar will man die Eltern entlasten, trotzdem sponsern gerade die Eltern/Familienangehörige den grössten Teil dieser Aktionen. Die Lehrpersonen müssen neben dem Lernstoff vermitteln Zeit dafür finden, was oft ein Spagat ist und die Schüler zusätzlich fordert.

Eine Ende 2019 durchgeführte Umfrage des LSZ bei seinen Mitgliedern hat Hinweise darauf gegeben, dass nicht alle Schulträger die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Dies führt dazu, dass weniger Exkursionen und Schulverlegungen durchgeführt werden, was wiederum den Kindern Primärbegegnungen verunmöglicht. Wir erwarten von diesen Schulträgern, dass ausserschulischen Aktivitäten der entsprechende Stellenwert gegeben und die nötigen Finanzmittel budgetiert werden. Der Kanton ist als Aufsichtsorgan gefordert, von ihm erwarten wir eine Kontrolle dieses Sachverhalts.

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