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Werkbeiträge 2020 für Kulturschaffende

(AfK/i) Die Kulturkommission des Kantons Schwyz schreibt 2020 erneut im Rahmen eines Wettbewerbs Werkbeiträge für Kulturschaffende aus – gleichzeitig für die vier Sparten bildende Kunst, Musik, Theater und Tanz sowie Kurz- und Animationsfilm. Zur Verfügung steht ein Gesamtbetrag von maximal 100’000 Franken.

Ziel der Vergabe von Werkbeiträgen ist die unmittelbare und personenbezogene Förderung. Mit den Beiträgen wird es Kulturschaffenden in den genannten vier Sparten erleichtert, sich während einer gewissen Zeit ihrem Schaffen zu widmen. Sie sollen sich auf eine experimentelle, innovative und künstlerische Idee einlassen oder ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt vertiefen und entwickeln können. Werkbeiträge fördern in erster Linie künstlerisch interessante, eigenständige und realisierbare Vorhaben. Der Werkbeitrag ist primär für die persönliche künstlerische Weiterbildung der Kulturschaffenden gedacht. Die Bewerbung kann, muss aber nicht an ein Projekt gebunden sein. Sie braucht vor allem eine überzeugende künstlerische Absichtserklärung.

Teilnahmeberechtigt sind Kulturschaffende mit einem Leistungsausweis in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Tanz und Theater sowie Kurz- und Animationsfilm, die im Kanton Schwyz seit mindestens drei Jahren wohnhaft sind oder in einem engen Bezug zum Kanton (Herkunft, Schwerpunkt des künstlerischen Wirkens) stehen. Gruppen können teilnehmen, sofern ihr Arbeits- und Produktionsstandort seit mindestens drei Jahren zur Hauptsache im Kanton Schwyz liegt. Einsendeschluss ist Freitag, der 3. Juli 2020 (Datum des Poststempels).

Bewerbungsunterlagen www.sz.ch/ kultur (Rubrik Kulturförderung)

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