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Wie weiter mit Prämienverbilligung?

SP-Kantonsrat Andreas Marty hat eine Interpellation zur individuellen Prämienverbilligung eingereicht.

HV. Im Gegensatz zum Kanton Schwyz passt der Bund seine Beiträge alljährlich den höheren Kosten der Grundversicherung an. Kantonsrat Andreas Marty (SP, Arth) stört sich daran, dass im Kanton Schwyz der Anspruch auf Prämienverbilligung nicht höher sein darf als die effektive Prämie der Grundversicherung. In einer Interpellation will er vom Regierungsrat wissen, ob der Ausgleichskasse aufgefallen sei, dass insbesondere junge IPV-Bezüger vermehrt auf eine Erhöhung ihrer Franchise verzichteten. Konkret fragt er: «Wie gross war der Prozentsatz der unter 40-jährigen IPV-Bezüger, die 2017 ihre Franchise erhöht haben? Und 2019?» Ob der Regierungsrat nicht bereit sei, Personen mit einer höheren Franchise die Prämienverbilligung um den entsprechenden Betrag zu kürzen? Eine Frage betrifft auch die Zahl beschlossener IPV-Kürzungen und zu spät eingereichte oder verschollene Anmeldungen: «Welche anderen Kantone haben ein solches Anmeldeverfahren? » Der SP-Kantonsrat versteht nicht, warum der Regierungsrat «nicht bereit ist», den Bezügern von Prämienverbilligungen eine Liste mit günstigen Krankenversicherungen und Sparmöglichkeiten oder eine Anleitung für das Wechseln zu einer günstigeren Krankenkasse zukommen zu lassen.

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