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Wiederholt im Tiefschlaf geschändet

Ein 32-jähriger Ausserschwyzer gesteht die Taten. Ihm drohen vier Jahre Gefängnis.

RUGGERO VERCELLONE

«Ich weiss nicht, wieso ich das gemacht habe»,sagte der 32-jährige Ausserschwyzer dem Schwyzer Strafgericht. Es tue ihm allerdings sehr leid, dass er es gemacht habe und dass er damit seine ehemalige etwa gleichaltrige Mitbewohnerin verletzt habe.

In der Zeit zwischen Juni und Dezember 2015 hatte der Beschuldigte an seiner tief schlafenden Mitbewohnerin 25 Mal sexuelle Handlungen vorgenommen, ohne dass diese es merkte. Er fasste ihr an die Vagina, führte ihre Hand zu seinem Penis und masturbierte dabei, vollzog an ihr Oralverkehr und zum Schluss einmal auch Geschlechtsverkehr. Als die Frau im Dezember 2015 nach dem Geschlechtsverkehr erwachte und sah, dass ihr Mitbewohner seinen Kopf zwischen ihren Beinen hatte, zeigte sie ihn bei der Polizei an.

Im Rahmen der Strafuntersuchung fanden die Ermittler auf dem Laptop des Beschuldigten 1500 Bild- und Videodateien, die er bei seinen sexuellen Handlungen an der schlafenden Mitbewohnerin gemacht hatte. Zudem wurden 13 Bilddateien mit sexuellem Inhalt mit minderjährigen Mädchen gefunden, die er aus dem Internet heruntergeladen haben soll.

Die Mitbewohnerin bestätigte dem Gericht, dass sie damals immer einen sehr tiefen Schlaf gehabt habe. Heute sei dies nicht mehr der Fall. Die Vorfälle in der Wohngemeinschaft würden sie heute immer noch sehr schwer belasten. Sie habe damals auch einen Suizidversuch begangen. «Er hat eine Strafe verdient», sagte sie und forderte Schadenersatz und Genugtuung in der Höhe von 4000 Franken. Diesen Betrag anerkannte der Beschuldigte, ohne zu zögern.

Staatsanwalt forderte vierjährige Freiheitsstrafe Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie wegen der pornografischen Bilder eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Den Betrag soll das Gericht festlegen. Schliesslich solle der Beschuldigte die Verfahrenskosten von rund 10’250 Franken übernehmen. Das Vorgehen des Beschuldigten sei perfid gewesen.

«Komplett ruinieren» Der Verteidiger plädierte für eine bedingte Freiheitsstrafe von höchstens 18 Monaten. Den Vorwurf der Pornografie bestreite er. Es sei nicht erstellt, dass es sich bei den Mädchen auf den Bildern um Minderjährige handle.

Sein nicht vorbestrafter Mandant wisse heute nicht, was ihn damals in der Wohngemeinschaft geritten habe. Die überlange Verfahrensdauer, die wegen personeller Änderungen in der Staatsanwaltschaft erfolgt sei, verlange eine massive Strafreduktion. «Eine vierjährige Gefängnisstrafe würde meinen nicht vorbestraften Mandanten komplett ruinieren.» Das Urteil des Strafgerichts wird später schriftlich eröffnet.

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