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«Gastro-Betriebe müssen sofort Kurzarbeit anmelden»

«Gastro-Betriebe müssen sofort Kurzarbeit anmelden» «Gastro-Betriebe müssen sofort Kurzarbeit anmelden»

Der Entscheid des Bundesrats, dass alle Restaurants, Bars und Clubs bis am 19. April geschlossen bleiben müssen, trifft die Gastrobranche hart. Mietzinsreduktionen sind deshalb auch ein Thema.

DANIEL KOCH

Es sei wichtig, dass nun alle Betriebe sofort Kurzarbeit anmelden würden, sagt Marco Heinzer, Präsident von Gastro Schwyz. Die Karenzfrist betrage aktuell nur noch einen Tag. Kurzarbeitsentschädigung gebe es für alle Mitarbeiter, auch jene im Stundenlohn. Offen sei noch, wie die Arbeitgeber selbst entschädigt werden sollen. Heinzer selbst wirtet im Landgasthof Seeblick in Gross. Da der Betrieb eine AG und er angestellt sei, müsse er sich um seinen eigenen Erwerbsausfall keine Sorgen machen. Nur der Verwaltungsrat werde nach bisheriger Lage kein Geld bekommen.

Zurzeit würden alle Bestimmungen immer wieder an die Notlage angepasst. Wie viele Restaurants trotzdem in ihrer Existenz gefährdet sind, kann er nicht sagen. Klar ist, dass es die Branche äusserst hart trifft.

Aus rechtlicher Sicht ein Mangel Gastro Schweiz stellt den Wirten auch einen Vordruck zur Verfügung, mittels welchem eine vollumfängliche Herabsetzung des Mietzinses beantragt werden kann. Dabei bezieht sich der Verband auf das Obligationenrecht. Im Mietvertrag werde den Wirten zugesichert, dass das Mietobjekt zwecks Führens eines Restaurants zur Verfügung gestellt wird. Die behördlich angeordnete Schliessung verunmögliche es dem Vermieter nun, dieser vertraglichen Zusicherung nachzukommen. Aus mietrechtlicher Sicht bewirke dies einen Mangel, für welchen der Vermieter einzustehen habe, der eine vollumfängliche Herabsetzung des Mietzinses rechtfertige. «Das ist natürlich eine schwierige Sache», kommentiert Heinzer. Es gelte nun, mit den Vermietern der Lokalitäten einen Kompromiss zu finden. Alles muss heruntergefahren werden Die Arbeit geht den Wirten aber auch sonst nicht sofort aus. Es gilt einiges zu bedenken. Marco Heinzer hat deshalb eine E-Mail an alle Mitglieder verschickt. So stellte sich Anfang Woche etwa die Frage, was mit den Frischprodukten geschehen soll, die noch vorhanden sind. «Wir suchen da noch nach einer Möglichkeit», so Heinzer. Vielleicht könnten die Lebensmittel gespendet werden. Viele haben sie aber auch einfach ihren Mitarbeitern, Verwandten und Bekannten abgegeben. Auch offene Bestellungen gilt es laut Heinzers Merkblatt nun zu annullieren.

Wäschereien müssen ebenfalls informiert und die Entsorgung nach einer Übergangsfrist eingestellt werden. Auch Dienste von Reinigungsfirmen, Blumenbestellungen und Abonnemente von Zeitschriften und Zeitungen gelte es zu sistieren. Um Betriebskosten zu sparen, rät er, die Geräte auf Standby laufen zu lassen oder ganz auszustecken. Auch nicht gebrauchte Kühlanlagen müssten ausgeschaltet und die Türen geöffnet werden. Falls möglich, soll auch die Heizung reduziert oder ausgeschaltet werden.

Liquiditätsengpässe überbrücken Dass viele Restaurants betroffen sind, sieht man allein an der Anzahl der Mitglieder von Gastro Schwyz. Insgesamt sind es 470 Betriebe. Davon sind in Ausserschwyz gut 150 Betriebe angesiedelt. Dazu kommen all jene Betriebe, die nicht Mitglied beim Verband sind. Die Branche fordert generell, dass die Kurzarbeitsentschädigungen aufgrund drohender Liquiditätsengpässe sehr rasch auszuzahlen seien. Mit Akontozahlungen könne Zahlungsnot verhindert werden. Betriebe können nach derzeitigem Stand für maximal vier Monate Kurzarbeit beantragen. Kommt es zu definitiven Betriebsschliessungen, entfällt der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Dann müssen sich die Mitarbeiter beim RAV melden.

In den Küchen der Gastrobetriebe gehts ans Aufräumen. Eine Frage betrifft etwa die verderblichen Lebensmittel. Sollen sie weggeworfen oder allenfalls gespendet werden?

Foto: Pixabay

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