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Schänder von WG-Kollegin muss ins Gefängnis

one. Das Strafgericht des Kantons Schwyz sah es als erwiesen an, dass der 32-jährige Beschuldigte seine etwa gleichaltrige WG-Kollegin in Ausserschwyz mehrmals geschändet hatte, während diese im Tiefschlaf war (wir berichteten über den Prozess). Er hatte in der Zeit zwischen Juni und Dezember 2015 insgesamt 25 Mal sexuelle Handlungen vorgenommen, ohne dass das Opfer etwas merkte.

Der Staatsanwalt hatte vor Gericht eine vierjährige Freiheitsstrafe gefordert. Das Strafgericht sprach eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten aus. 9 Monate davon muss der Beschuldigte absitzen, der Rest von 21 Monaten wurde bei einer Probezeit von zwei Jahren bedingt ausgesprochen. Zudem muss der Ausserschwyzer die Verfahrenskosten von rund 22’000 Franken zu 90 Prozent bezahlen. Vor Gericht hatte der Mann eine Schadenersatzforderung seiner ehemaligen WG-Kollegin von 4000 Franken ohne zu zögern anerkannt.

Milder als beantragt ausgefallen ist das Urteil, weil das Strafgericht nicht alle Anklagepunkte anerkannte. So wurde der Beschuldigte zwar auch verurteilt, weil er im Dezember 2015 mit seinem Auto innerorts mit mindestens 112 Kilometern pro Stunde gefahren war. Das Verfahren wegen mehrfacher Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs, weil er seine sexuellen Handlungen mit seiner Mitbewohnerin fotografiert und gefilmt hatte, wurde aus formalrechtlichen Gründen aber eingestellt.

Ein Freispruch erging schliesslich vom Vorwurf der mehrfachen Pornografie. Auf den 13 Bildern mit sexuellen Handlungen mit jungen Mädchen, die auf dem Handy des Beschuldigten gefunden worden waren, liess sich laut Gericht nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen, dass es sich um minderjährige Mädchen handelte.

Für die Strafzumessung seien auch das Geständnis und das Wohlverhalten des Beschuldigten nach den Delikten sowie die lange Verfahrensdauer berücksichtigt worden, hält das Strafgericht in seiner Kurzbegründung zum noch nicht rechtskräftigen Urteil fest.

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