«Wir haben keinen Coronafall bei uns»
Der Coronavirus zeitigt Folgen für die BSZ Stiftung in Einsiedeln. Durch die Schliessung der Tagesstätten ist es zum Aufbau neuer Strukturen gekommen. Tagesstätten wandeln sich vom Arbeitszum Wohnbereich. Wer seine Eltern besuchen geht, muss sich bis zum Ende des Lockouts von der BSZ Stiftung fernhalten.
MAGNUS LEIBUNDGUT
Man habe bis anhin Glück gehabt in dieser Corona-Krise, sagt Michael Weber, Leiter Wohnen, Tagesstätte der BSZ Stiftung in Einsiedeln: «Wir haben keinen einzigen Coronafall bei uns, weder bei den Bewohnern noch unter den Betreuern.» Dies verdanke man nicht zuletzt dem Umstand, dass die Gesundheit der Belegschaft und der anvertrauten Klientel oberste Priorität geniesse. Um den gesundheitlichen Zustand der Bewohner zu gewährleisten, seien fortlaufend Corona-Tests gemacht worden. Zum Schutz der Risikogruppen seien BSZ-Bewohner nicht mehr der üblichen Tagestätigkeit oder Arbeit nachgegangen. «Als Konsequenz daraus schlossen die Tagesstätten per 19. März», berichtet Weber: «Unser Ziel war und ist es, möglichst eine Durchmischung zu verhindern.» Besuche und Ausflug verboten
Dieser Umstand habe auch dazu geführt, dass externe Klientel nicht mehr in der Stiftung arbeiten konnte. «Durch die Schliessung der Tagesstätten ist es zum Aufbau vollends neuer Strukturen gekommen, weil sich nun diese Stätten vom Arbeits- zum Wohnbereich gewandelt haben», konstatiert Weber: Der Kanton Schwyz habe ein Besuchsverbot erlassen, das auch für die BSZ Stiftung gelte: «Es ist verboten, Personen in Spitälern, Altersund Pflegeheimen und in sozialen Einrichtungen mit Wohnangeboten zu besuchen.» Die Leitung der Einrichtung könne in sachlich begründeten Fällen generell oder im Einzelfall Ausnahmen vom Besuchsverbot bewilligen (zum Beispiel Eltern von Kindern, Partnern von palliativen Patienten, nahe Angehörige von Personen mit geistiger Behinderung).
«Weiter ist es Bewohnern bis am 11. Mai untersagt, externe Besuche bei Angehörigen oder Bekannten zu machen. Ausflüge sind verboten», hält der Leiter fest: «Wer trotzdem seine Eltern besuchen geht, muss sich bis zum Ende des Lockouts von der BSZ Stiftung fernhalten und möglichst nicht zurückkehren.» Rückkehr nach zwei Wochen
Diese Massnahme diene nicht zuletzt dem Schutz der anderen Bewohnenden. «Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn Bewohnende auf Grund von Krisen einen Kontakt zu den Eltern benötigen », sagt Weber.
Dabei seien alle präventiven Massnahmen weiterhin einzuhalten, zum Beispiel sich bloss in deren Wohnung aufzuhalten. «Dann kann er bereits nach zwei Wochen wieder zu uns zurückkommen », führt Weber aus: Es sei allerdings beileibe nicht so, dass die Bewohner in Einsiedeln in totaler Quarantäne gehalten würden. «Wir sind flexibel und müssen reagieren können, wenn persönliche Krisen entstehen.» So sei ein Spaziergang draussen entlang der Alp in Begleitung von Betreuenden durchaus möglich. «Mit diesen Massnahmen können wir unseren Beitrag leisten, dass sich das Virus langsamer verbreitet», schildert Weber: Vielleicht sei nun das Ende des Lockouts in Sicht. Parallel zur Volksschule wird die BSZ Stiftung ab dem 11. Mai wieder ihren regulären Betrieb prüfen.
Michael Weber ist Leiter Wohnen, Tagesstätte der BSZ Stiftung in Einsiedeln. Vermutlich am 11. Mai werden die Tagesstätten der BSZ-Stiftung in Einsiedeln wieder eröffnet. Sie sind wegen des Coronavirus seit dem 19. März geschlossen.
Foto: zvg