Ybriger Gemeinden stimmen über Vertrag «Wohnen im Alter» ab
Die Ybriger Gemeinden wollen, dass die Vermietung der neuen Alterswohnungen durch die Gemeinden via das Alters- und Pflegeheim erfolgen soll. Am 27. September und Vortagen stimmt der Souverän beider Gemeinden über den ausgearbeiteten Pachtvertrag ab.
KONRAD SCHULER
Die Genossame Yberg erstellt aktuell direkt neben dem Alters- und Pflegeheim Ybrig in Unteriberg ein Gebäude mit zwölf Zweieinhalbzimmer-Wohnungen. Die beiden Gemeinden Unter- und Oberiberg sowie die Genossame Yberg haben sich darauf geeinigt, dass die Genossame Yberg als Bauherrin auftritt und die beiden Ybriger Gemeinden das Gebäude von der Genossame Yberg pachten. Aus diesem Grund wurde ein Pachtvertrag ausgearbeitet, der an beiden Gemeindeversammlungen vorgestellt wurde.
Willkommene Synergien
Da die beiden Ybriger Gemeinden als Träger des Alters- und Pflegeheims Ybrig kaum in der Lage wären, dieses Projekt selber zu finanzieren, wurde diese Lösung gewählt. Für diese Lösung sprechen weitere Gründe. Verschiedene Angebote des Alters- und Pflegeheims können auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Alterswohnungen mitbenützt werden. Es entstehen also willkommene Synergien. Mit dieser Lösung wird den Bewohnerinnen und Bewohnern zudem das Leben in der Übergangsphase zwischen der Benützung der privaten Wohnung oder Liegenschaft und einem allfälligen späteren Eintritt ins Alters- und Pflegeheim Ybrig nach Wahl in einigen Bereichen erleichtert.
Der monatliche Mietzins wurde im ersten Jahr auf 12’500 Franken festgesetzt, in den Folgejahren auf 13’500 Franken. Es ist vorgesehen, den Pachtvertrag vorerst für eine Dauer von fünf Jahren abzuschliessen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages bekräftigen die Vertragspartner ihren Willen, einen Nachfolgevertrag über wiederum mindestens fünf Jahre abzuschliessen. Den Gemeinden wird zudem ein Vorkaufsrecht eingeräumt.
Dem Entwurf erwuchs an beiden Gemeindeversammlungen keine Opposition. In Unteriberg wurden gar keine Fragen gestellt, in Oberiberg konnten die wenigen Fragen zufriedenstellend beantwortet werden. Der fünfjährige Vertrag tritt nur in Kraft, wenn er von beiden Gemeinden angenommen wird.
Die Bauarbeiten der neuen Alterswohnungen der Genossame Yberg gehen zügig voran.
Foto: Konrad Schuler