Erziehungsrat tritt nicht auf Antrag der Stiftsschule ein – Heute lesen, was morgen im EA steht
Die Stiftsschule Einsiedeln wollte eine Jahrespromotion als vierjährigen Schulversuch ab dem Schuljahr 2021/2022 einführen. Der Schwyzer Erziehungsrat legte sein Veto ein.
Magnus Leibundgut
«Die Erfahrungen mit der Jahrespromotion in anderen Kantonen, die an ihren Mittelschule teilweise sogar flächendeckend zu diesem Beurteilungssystem gewechselt haben, sind in grossem Umfang positiv», schreibt die Stiftsschule Einsiedeln in ihrem Antrag, den sie im November verfasst hat: Die Einführung der Jahrespromotion sei ein langfristiges belegbares pädagogisches Anliegen des Kollegiums und der Stiftsschule Einsiedeln.
Bis anhin ist an der Schule eine Halbjahrespromotion üblich: Nach jedem absolvierten Semester gibt es Noten und ein Zeugnis. Mit dem Antrag möchte die Stiftsschule den Promotionsrhythmus wechseln – von der Halbjahres- zur Jahrespromotion.
Gleichbehandlung im Fokus
«Der Entscheid auf Antragstellung an den Erziehungsrat, zumindest versuchsweise die Jahrespromotion einführen zu dürfen, fiel in der Lehrerkonferenz einstimmig, sowohl von Lehrer- als auch von Schülerseite», betont Johannes Eichrodt, Rektor der Stiftsschule Einsiedeln: «Die Schulleitung und das Kloster Einsiedeln als Trägerschaft befürworten die Einführung der Jahrespromotion an der Stiftsschule.» Diese stelle einen wichtigen Entwicklungsschritt in der Qualitätsarbeit der Stiftsschule dar.
Im Dezember hat der Schwyzer Erziehungsrat Nicht-Eintreten auf den Antrag auf einen Schulversuch «Einführung der Jahrespromotion an der Stiftsschule Einsiedeln» beschlossen. «Die Einführung der Jahrespromotion bedinge zwingend eine Änderung des Notengebungs- und Promotionsreglements», begründet der Erziehungsrat seinen Entscheid: «Die Reglemente werden deshalb kantonal übergeordnet vom Erziehungsrat festgelegt und gelten einheitlich für alle Schulen – aus Gründen der Gleichbehandlung.»
Wären diese Reglemente unterschiedlich ausgestaltet, dann würden für die Schüler im gleichen Kanton unterschiedliche Grundbedingungen gelten, was keinen Sinne mache, argumentiert der Erziehungsrat.
«Alle Schulen wären betroffen»
Eine Änderung eines solchen Reglements stehe somit auf einer anderen Ebene als etwa eine Änderung eines pädagogischen Konzepts einer einzelnen Mittelschule, gehe es dann doch um die Belange einer spezifischen Schule – ohne Auswirkungen auf die anderen Schulen, heisst es im Schreiben des Erziehungsrates: «Beim Promotionsreglement hingegen wären alle Schulen im Kanton von der Änderung gleichermassen betroffen. Also müssen auch alle die Möglichkeit haben, bei der Entscheidungsvorbereitung mitwirken und sich einbringen zu können.» Eine vertiefte Diskussion und Meinungsbildung in der Rektorenkonferenz habe bisher nicht stattgefunden.
Aufgrund dieser Überlegungen habe der Erziehungsrat beschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf den Antrag der Stiftsschule Einsiedeln einzutreten: «Gerne ist der Erziehungsrat jedoch bereit, zu einem späteren Zeitpunkt, nach Vorliegen einer durch die Rektorenkonferenz erarbeiteten Abwägung von Vor- und Nachteilen, eine Diskussion über eine mögliche Änderung des Promotionsreglements zu führen.»