Veröffentlicht am

Regierung will Schaffung von Arbeitsplatzgebieten unterstützen

Der Kanton Schwyz will sich an den kommunalen Restkosten der Grunderschliessung von Entwicklungsschwerpunkten beteiligen, wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Motion schreibt.

HANS-RUEDI RÜEGSEGGER

Mit dem kantonalen Richtplan hat sich der Kanton Schwyz zum Ziel gesetzt, Raum für neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Erschliessung und die Infrastruktur von Arbeitsplatzgebieten verursacht aber nicht geringe Kosten, die von den Gemeinden getragen werden müssen.

Gut erschlossene Standorte

In einer im März eingereichten Motion verlangen Irene Huwyler Gwerder (Die Mitte, Rickenbach) und acht Mitunterzeichnende, dass der Kanton Investitionen in Erschliessungen und neue Infrastrukturen von überregionalen Arbeitsplatzgebieten finanziert. In seiner ausführlichen Antwort weist der Regierungsrat darauf hin, dass der Kanton Schwyz neue Arbeitsplätze schwergewichtig an ideal gelegenen und gut erschlossenen Standorten, den sogenannten ESP (Entwicklungsschwerpunkten) ansiedeln will. Als Arbeitsplatzgebiete von kantonaler Bedeutung (ESP-A) hat der Regierungsrat Siebnen, das Rietli in den Gemeinden Schübelbach und Reichenburg sowie Seewen und Fänn im Bezirk Küssnacht bezeichnet.

Weiter bezeichnete der Regierungsrat Entwicklungsschwerpunkte für Bahnhofsgebiete (ESP-B). Dazu zählen unter anderem Siebnen und Pfäffikon.

Gemeinden stark gefordert

Der Schwyzer Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Gemeinden in ihrer Aufgabenerfüllung bezüglich ESP stark gefordert sind. Es seien anspruchsvolle Koordinations- und hohe Finanzierungsleistungen erforderlich.

Die Gemeinden erhielten im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr, der Neuen Regionalpolitik (NRP) sowie den Agglomerationsprogrammen aber erhebliche finanzielle Beiträge für ihre Grossvorhaben.

Keine vollumfängliche Kostenübernahme Gleichwohl führten die ESP zu beträchtlichen infrastrukturellen Mehrkosten für die Gemeinden, wohingegen der Nutzen der raumplanerisch festgelegten ESP zwar primär den Gemeinden, aber in einem besonderen Mass auch einer ganzen Region respektive dem Kanton zu Gute komme, heisst es in der Antwort weiter.

Der Regierungsrat könnte sich vorstellen, sich in einem klar abgestimmten Rahmen an kommunalen ESP-Erschliessungsstrassen zu beteiligen. «Eine vollumfängliche Übernahme der Kosten für neue Erschliessungen und Infrastrukturen bei ESP-Gebieten durch den Kanton ist jedoch entschieden abzulehnen», schreibt der Regierungsrat. Gemeinden sollen finanzieren

Private Eigentümer des Areals – auch künftige – sollen sich an den Erschliessungskosten beteiligen. Aber auch eine massgebliche Mitfinanzierung der Infrastrukturkosten durch die betroffene Gemeinde sei angezeigt. So sei nicht zuletzt der Einbezug der kommunalen Stimmbürger gewährleistet, heisst es in der Antwort weiter.

Nichtsdestotrotz sieht der Regierungsrat eine Mitfinanzierung des Kantons im Rahmen der Wirtschaftsförderung. «Der Regierungsrat ist bereit, zu prüfen, ob hierfür respektive für die Festlegung der von ihm angestrebten (maximal) hälftigen Beteiligung des Kantons an den kommunalen Restkosten der strassenseitigen ESP-Grunderschliessung eine Anpassung des Wirtschaftsförderungsgesetzes notwendig ist, oder ob dafür ein Regierungsratsbeschluss oder eine Vollzugsverordnung ausreicht », heisst es in der Antwort weiter.

Share
LATEST NEWS