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Mindestbesteuerung für Firmen bringt mehr Steuern

Vor allem Ausserschwyzer Gemeinden, aber auch der Kanton, die Bezirke und die Kirchgemeinden würden profitieren: Die neue Besteuerung von Unternehmen soll im Jahr 2024 per Verfassungsänderung eingeführt werden.

URS ATTINGER

Anfang Jahr hat Bruno Beeler (Goldau, Die Mitte) eine Interpellation zur Mindestbesteuerung von Unternehmen im Kanton Schwyz eingereicht. Er führt aus, dass die OECD (Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit) fordert, dass ab dem Jahr 2024 international tätige Konzerne mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro pro Jahr mit mindestens 15 Prozent besteuert werden sollen. Die Schweiz ist seit dem Jahr 1961 Mitglied bei der OECD. Diese umfasst 38 Mitgliedstaaten. Werden im Land des Firmensitzes oder des Tochterunternehmens diese 15 Prozent nicht erhoben, könnten die Unternehmen in anderen Ländern zusätzlich besteuert werden. Gemäss Bundesrat Ueli Maurer sollen schweizweit rund 2200 Unternehmen betroffen sein. Welche Auswirkungen hat die Mindeststeuer auf den Kanton Schwyz?

77 Firmen betroffen Der Regierungsrat geht vom aktuellen Stand von 7 Konzernhauptsitzen und 70 Tochtergesellschaften, also total 77 Firmen aus, die durch die Mindeststeuer mehr Steuern zahlen müssten. Drei Viertel dieser Gesellschaften hätten ihren Sitz in den Ausserschwyzer Gemeinden Wollerau, Freienbach, Feusisberg und Lachen sowie in der Gemeinde Schwyz. Aufgrund des Steuergeheimnisses würden keine detaillierten Angaben veröffentlicht.

Zur Höhe der zu erwartenden Steuermehrerträge für den Kanton, die Bezirke, die Gemeinden und Kirchgemeinden könnten noch keine verlässlichen Angaben gemacht werden, weil die Bemessungsgrundlagen der OECD-Mindeststeuer nicht mit denen des schweizerischen Steuerrechts übereinstimmen. Trotzdem wagt der Regierungsrat eine scheue Prognose. Würden alle 77 Unternehmen mit mindestens 15 Prozent besteuert, ergäbe das Mehreinnahmen von 33,2 Millionen Franken pro Jahr, auf den Kanton entfielen rund 17,9 Millionen Franken. Steuersegen für Gemeinden

Vor allem die Ausserschwyzer Gemeinden Lachen mit 14,7 Millionen Franken Mehrertrag, Galgenen (8,1 Millionen Franken), Feusisberg (7,1 Millionen Franken) und Freienbach (2,8 Millionen Franken) würden auffallen. In Wollerau gehe man jedoch nur von 79’000 Franken Mehrertrag aus: Dies ist wohl der Situation geschuldet, dass Wollerau vor allem Wohngebiet umfasst und nur wenige Firmen. Schübelbach würde mit 132’000 Franken zu Buche schlagen. Vor allem für Galgenen, aber auch für Lachen und Feusisberg wären diese Mehreinnahmen substanziell eine grosse Sache. Diese Zahlen sind mit Vorbehalten zu geniessen. Rechtsstreite würden drohen

Die Unternehmen hätten selbst ein eigenes Interesse daran, dass die Schweiz diese Mindeststeuer erhebt. Würde sie das nicht tun, gäbe es international eine Rechtsunsicherheit, die auch in langwierige Rechtsstreite münden könne.

Vom Steuersystem her sei dasjenige der nachträglichen Zusatzsteuer das angebrachteste, heisst es. Die Unternehmen würden somit wie bisher ordentlich veranlagt und hätten bei Nichterreichen der 15-Prozent-Schwelle eine Ergänzungssteuer zu bezahlen. Bei dieser Ergänzungssteuer würde es sich um eine Bundessteuer handeln, für deren Veranlagung und Bezug jedoch die Kantone zuständig wären.

Standortförderung im Fokus

Die letzte Frage betrifft die Kompensationsmassnahmen: Dabei kommen fiskalische und nicht fiskalische Massnahmen infrage. International zulässig seien Massnahmen zur Standortförderung. Diskutiert würden auch Entlastungen bei den Einkommensund Vermögenssteuern, die auch den Mitarbeitern der internationalen Firmen zugutekommen soll.

Nichtfiskalische Massnahmen wären die Senkung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Reduktion der Lohnnebenkosten, die Vereinfachung der Arbeitsbewilligung von ausländischen Arbeitnehmern, die Förderung von Forschung und Entwicklung oder die Schaffung von Betriebs- und Wohngelände und Ausbildungsstätten.

Es gäbe Mehreinnahmen von 33 Millionen Franken pro Jahr. Auf den Kanton entfielen rund 18 Millionen Franken.

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