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Kanton Schwyz schafft die Altersguillotine ab

Ab nächstem Jahr dürfen Schwyzer Verwaltungsangestellte bis 67 oder gar bis 70 arbeiten.

adm. Bleibst du oder gehst du früher? Diese Fragen werden derzeit in den Gängen der kantonalen Verwaltung intensiv unter den Mitarbeitenden diskutiert. Grund: Bis jetzt von der Öffentlichkeit unbeachtet, leitet der Kanton Schwyz für die Verwaltungsangestellten eine arbeitsrechtlich und sozialpolitisch kleinere Sensation vor. Die in der Mai-Session vom Kantonsrat mit 73 Ja- zu 15 Neinstimmen klar angenommene Revision des Personalgesetzes sieht nämlich eine Modernisierung und Flexibilisierung vor. Wer nicht will, muss künftig mit 65 nicht mehr in den Ruhestand. Betroffen sind nicht nur die Kantonsangestellten, sondern auch die Mitarbeitenden der meisten Verwaltungen in den Schwyzer Gemeinden und Bezirken.

Weil das Referendum nicht ergriffen wurde, könnte das revidierte Gesetz bereits auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden. Die Vorarbeiten dazu laufen auf Hochtouren. Das revidierte Gesetz enthält einen wichtigen Wandel. Bisher konnten sich Mitarbeitende zwar bereits mit 59 pensionieren lassen, sie mussten aber mit 64 oder 65 definitiv in den Ruhestand gehen.

Das wird nun ändern, die Altersguillotine soll fallen. Konkret: Im gegenseitigen Einvernehmen kann das Arbeitsverhältnis maximal bis zum 70. Altersjahr des Beamten verlängert werden. Gemäss Gesetzestext besteht nämlich bis zum 67. Altersjahr ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung, sofern keine «sachlichen Gründe gegen eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses vorliegen». Liegt der Pensionierungszeitpunkt nach dem 67. Altersjahr, ist zusätzlich noch die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig.

Diese neue Handhabung des Pensionierungsalters helfe einerseits «der Vorsorge und entspricht andererseits auch einem gesellschaftlichen Trend respektive immer wieder geäusserten Bedürfnissen der Arbeitnehmer », begründet Finanzdirektor Kaspar Michel als oberster Chef des Schwyzer Kantonspersonals diesen Schritt. In «gewissem Sinne» könne damit in spezifischen Bereichen auch dem aktuellen Fachkräftemangel vorgebeugt werden.

Die Gefahr, dass dadurch für junge Nachwuchskräfte der Einstieg ins Berufsleben verzögert oder verunmöglicht wird, sehen weder Regierung noch Parlament so. Für Michel ist klar: «Der Einstieg junger Personen in interessante Funktionen der öffentlichen Verwaltung ist nach wie vor gewährleistet.» Mit der künftigen Lösung sei dies sogar bes-ser planbar und garantiere reibungslose Funktionsübergaben. Die Regierung geht nicht davon aus, dass es zu «massgebenden personellen und finanziellen Auswirkungen beim Kanton und bei den betroffenen Bezirken und Gemeinden» kommen wird, so Michel.

Finanzdirektor lobt den gelungenen Wurf

Durch die vorgesehenen Optimierungen und Flexibilisierungen könnte der Kanton Schwyz die Attraktivität nachhaltig erhalten oder sogar steigern. Dem Schwyzer Parlament sei, so Michel, «vor dem Hintergrund der angespannten Situation bei der Vorsorge eine solide und zukunftsträchtige Vorlage gelungen ».

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