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Auch Gebäudebesitzer sollen einen Beitrag an die Feuerwehr leisten

Auch Gebäudebesitzer sollen einen  Beitrag an die Feuerwehr leisten Auch Gebäudebesitzer sollen einen  Beitrag an die Feuerwehr leisten

Der Bezirksrat will auch Gebäude- und Anlagenbesitzer an der Finanzierung der Feuerwehrkosten beteiligen. Am 27. November wird abgestimmt.

VICTOR KÄLIN

Nur weil jemand in Einsiedeln ein Firmengebäude, eine Wohnung, eine Liegenschaft oder ein Ferienhaus besitzt, muss er deswegen keinen Beitrag an die Feuerwehr bezahlen. Bisher. Geht es nach dem Willen des Bezirksrats Einsiedeln, soll sich dies per 1. Januar 2024 ändern.

Bisher nur Ersatzabgabe

Bisher werden die rund 950’000 Franken Nettoaufwendungen der Spezialfinanzierung Feuerschutzwesen lediglich durch die Ersatzabgabe finanziert: Wer zwischen 20 und 55 Jahre alt ist, aber keinen Feuerwehrdienst leistet, hat in der Wohnsitzgemeinde eine jährliche Ersatzabgabe zu leisten. Alle anderen Personen müssen sich an der Deckung der Feuerwehrkosten nicht beteiligen. Der Finanzbedarf der Feuerwehr entwickelt sich gemäss Finanzplan wie folgt: Voranschlag (Jahr / Franken)

•• 2021 864’000 Franken

•• 2022 950’000 Franken

•• 2023 964’000 Franken

•• 2024 979’000 Franken

•• 2025 993’000 Franken Das kantonale Feuerschutzgesetz sieht zur Finanzierung des Feuerschutzes aber noch eine zweite Kategorie vor: den Feuerwehrbeitrag. Dieser wird von allen Gebäude- und Anlageneigentümern erhoben. Die Höhe dieses Beitrags bemisst sich nach dem Neubauwert der Gebäude, darf aber 0,25 Promille dieses Wertes nicht übersteigen.

Damit eine solche Abgabe eingeführt werden kann, braucht es die Zustimmung der Stimmbevölkerung. Die entsprechende Vorlage wird in der Botschaft zuhanden der Bezirksgemeinde vom 20. September vorgestellt; die Abstimmung ist für den 27. November geplant und im Falle einer Zustimmung die Einführung des Feuerwehrbeitrags auf den 1. Januar 2024.

Minderheit bezahlt für alle In seiner Botschaft argumentiert der Bezirksrat, dass der Feuerschutz von allen in Anspruch genommen, aber nur von einer Minderheit der Steuerzahlenden getragen werde. Der Rest der Bevölkerung leis-te keinen Beitrag an die Feuerwehr, genauso wie die Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern sowie juristische Personen.

Das steht irgendwie im Widerspruch zur Beanspruchung der Feuerwehr: «Zahlreiche Brandalarme werden jedoch durch Firmen ausgelöst, welche oft über Brandmeldeanlagen verfügen. Und zudem würden sich Industrie- und Gewerbeliegenschaften in Sachen Brandbekämpfungstechnik oftmals als besonders schwierig und aufwendig erweisen. »

Höhe ist noch offen

Die Einführung des Feuerwehrbeitrags ist eine Ergänzung der Ersatzabgabe. Der Bezirksrat beabsichtigt, rund die Hälfte der Feuerwehr-Nettoaufwendungen neu durch Feuerwehrbeiträge zu generieren. Entsprechend entlastet werden die 20- bis 55-Jährigen. Für den Bezirksrat wird mit dem Systemwechsel das Verursacherprinzip besser gewichtet und die Feuerwehrkosten gerechter verteilt. Da die Neubauwerte für die Bemessung der Feuerwehrbeiträge erst nach einem Urnen- Ja ermittelt werden können, ist auch der Gesamtbetrag der Liegenschaften im Bezirk noch nicht bekannt. Da somit auf keine effektiven Zahlen zurückgegriffen werden kann, ist weder die Definition des Promillesatzes, noch jene der einzelnen Feuerwehrbeiträge möglich. Modellrechnungen lassen aber den Schluss zu, dass der Maximalsatz von 0,25 Promille nur etwa zur Hälfte ausgereizt werden muss. Pro Million Neubauwert ergäbe dies einen Feuerwehrbeitrag von jährlich 125 Franken.

So vielfältig der Wagenpark der Feuerwehr Einsiedeln, so vielfältig sind auch deren Aufgaben. Entsprechend vielfältiger soll auch das Finanzierungssystem werden.

Foto: Archiv EA

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