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Energiemangel – Kanton Schwyz kann nur beschränkt tätig werden

Der Schwyzer Regierungsrat blickt einem möglichen Energiemangel mit Besorgnis entgegen. Der Sonderstab bereitet sich vor – doch der kantonale Handelsspielraum sei beschränkt.

MARTIN RISCH

Bekanntlich spitzt sich die Energiesituation international seit Wochen und Monaten zu – sowohl bei Gas wie auch beim Strom. Die Schwyzer Regierung hat diesbezüglich bereits kommuniziert und einen Sonderstab eingesetzt. Wie die Regierung in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine GLP-Interpellation schreibt, sehe man die mögliche Winterstromlücke mit einer gewissen Besorgnis und erachte sie als eine zentrale Herausforderung.

Regierung rechnet vor Im Sonderstab vertreten sind Fachleute aus verschiedenen Departementen und Ämtern. Je nach Lageentwicklung und Bedürfnis könnten weitere Ämter und Fachstellen sowie Vertreter der Energieversorgungsunternehmen beigezogen werden. Die GLP hatte in ihrer Interpellation gut zehn konkrete Fragen bezüglich des kantonalen Stromverbrauchs und der Erzeugung an die Schwyzer Regierung gerichtet. Zudem fragte die Partei, inwieweit für die Schwyzer Regierung auch Anreize denkbar wären, um Potenziale zur Produktion beziehungsweise Einsparung von Energie zu nutzen.

Die Schwyzer Regierung rechnet in ihrer Antwort vor, dass mit den gemäss Richtplanung möglichen Windkraftwerken auf Schwyzer Boden rund 65’000 Megawattstunden (MWh) pro Jahr produziert werden könnten, davon zwischen Dezember und Februar rund 21’500 MWh.

Die drei grössten Biomasse- Anlagen im Kanton erzeugten eine geschätzte Strommenge von maximal 30’000 MWh während dieser dreier Monate. Im Fotovoltaikbereich betrage das Potenzial in dieser Zeitspanne bis zu 147’000 MWh. Der Gesamtstrombedarf im Kanton von Dezember bis Februar betrage im Durchschnitt 250’000 MWh.

Wie der Regierungsantwort zu entnehmen ist, läuft aktuell eine Evaluation für die Vergabe eines Projekts zur Erkundung des noch nicht genutzten Wasserkraftpotenzials im Kanton Schwyz. Erste Resultate würden im Sommer 2023 erwartet.

Energie- und Klimaplanung 2022+ Zudem ist das Schwyzer Amt für Energie und Umwelt in Zusammenarbeit mit Vertretern der Energieversorgungsunternehmen sowie kommunalen und kantonalen Stellen zurzeit an der Ausarbeitung einer Energie- und Klimaplanung 2022+. Darin werden Massnahmen für die Versorgungssicherheit formuliert. Für die Umsetzung der Massnahmen sollen entsprechende Budgets für die kommenden Jahre bereitgestellt werden.

Bezüglich einer drohenden Energiemangellage sei der Kanton Schwyz im Übrigen in einem re-gen Austausch mit den Energiedirektoren der anderen Kantone und dem BFE. Schliesslich betont die Schwyzer Regierung auch: «Da der Kanton Schwyz aber weder ein Kraftwerk besitzt noch Teilhaber an einem ist und auch an keiner anderen Energieproduktion oder -verteilung beteiligt ist sowie Vorschriften zum Energieverbrauch nur über einen Gesetzgebungsprozess erlassen werden können, ist sein Handlungsspielraum im Bereich Energiemangellage beschränkt. »

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