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Auch Einsiedeln wird profitieren

Auch Einsiedeln wird profitieren Auch Einsiedeln wird profitieren

Der Kanton Schwyz pflügt den indirekten und direkten Finanzausgleich um

Kurz vor seinem Abgang als Regierungsrat schickt Finanzdirektor Kaspar Michel die Revision des Finanzausgleichs in die Vernehmlassung. Der Kanton will die Gemeinden mit 77 Millionen Franken zusätzlich unterstützen.

JÜRG AUF DER MAUR MARTIN RISCH

Finanzdirektor Kaspar Michel lässt nichts anbrennen. Kurz bevor er am Mittwochnachmittag zusammen mit Andreas Barraud, der ebenfalls per Ende Jahr aus der Regierung zurücktritt, zum grossen Abschiedsapéro lud, konnte eine letzte grosse Pendenz erledigt werden. Er schickte die neue Finanz- und Aufgabenprüfung in die Vernehmlassung. «Das letzte halbe Jahr war hart», erklärte Michel. Jetzt ist klar, weshalb. Kanton übernimmt Aufgaben

Sie ist so etwas wie ein lange erwartetes Weihnachtsgeschenk für die Schwyzer Gemeinden und Bezirke. Der Finanzausgleich wird auf eine neue Basis gestellt, der Kanton übernimmt zahlreiche Aufgaben der Gemeinden und finanziert sie entsprechend. Gemeinden und Bezirke werden insgesamt um 63 Millionen Franken entlastet. Werden die Kosten dazugezählt, die bereits vor Jahresfrist vom Kanton übernommen wurden, weil die Stimmbürger Ja zur vollständigen Übernahme der Erwerbslosenentschädigung durch den Kanton sagten, beläuft sich die Gesamt-Entlastung sogar auf 77,1 Millionen Franken. Schwyz, Küssnacht, Einsiedeln

Frankenmässig am stärksten profitieren wird die Hauptortgemeinde Schwyz, gefolgt von Küssnacht mit 5,59 Millionen und Einsiedeln mit 5,30 Millionen Franken (siehe Tabelle).

Der Kanton Schwyz will den Bezirken und Gemeinden jährlich Aufgaben im Umfang von rund 63 Millionen Franken abnehmen. Weil die Reform des Finanzausgleichs für einige Gemeinden negative Folgen hätte, ist ein Härteausgleich vorgesehen.

Eine «grosse Kiste» nannte es Finanzdirektor Kaspar Michel (FDP) im Mai 2021, als das Parlament eine Revision des innerkantonalen Finanzausgleichs (IFA) verlangte. Für ein solch wichtiges Reformwerk hätte er lieber vier statt zwei Jahre Zeit gehabt, wie es der Kantonsrat forderte. Höherer Anteil an Lehrerlöhnen

Die Regierung schlägt vor, den IFA (innerkantonalen Finanzausgleich) vollständig neu aufzusetzen. Er soll objektiver, fairer und verlässlicher werden. Dazu will die Regierung etwa die Grundstückgewinnsteuer nicht mehr in die Berechnung einbeziehen. Auch beim indirekten Finanzausgleich setzt die Regierung an. So soll der Kanton die Prämienverbilligung der Krankenkassen vollständig übernehmen, einen massgeblich höheren Anteil am Lohn der Volksschullehrpersonen tragen, und bei den ÖV-Beiträgen soll die Steuerkraft einer Gemeinde keine Rolle mehr spielen.

Ändern will die Regierung ferner die Baubeiträge für soziale Einrichtungen sowie Schulbauten, den vorbeugenden Brandschutz und die Grundausstattung der Feuerwehr. Keine Anpassungen sind vorerst bei der Tierkörperbeseitigung und im Bereich Alter geplant. Härteausgleich vorgesehen

Mit den vorgeschlagenen Massnahmen würden Bezirke und Gemeinden jährlich um insgesamt rund 63 Millionen Franken entlastet. Die Regierung erinnert zudem daran, dass die ebenfalls geforderte Entlastung bei den Ergänzungsleistungen im Umfang von 14,5 Millionen Franken bereits umgesetzt sei.

Die Mehrheit der Gemeinwesen profitiere massgebend von den vorgeschlagenen Änderungen. Allerdings erhalten einige Gemeinden langfristig geringere Zahlungen, weil Überkompensationen wegfallen. In der Übergangszeit ist daher ein Härteausgleich vorgesehen, den die Gemeinden finanzieren sollen.

Der Härtefallausgleich ist auf sechs Jahre beschränkt. In den ersten beiden Jahren sollen die wegfallenden Einnahmen vollständig ausgeglichen werden. Im Gegensatz dazu können etwa Oberiberg und Innerthal mit deutlich höheren Ausgleichsleistungen pro Einwohner rechnen. Ziel ist eine Inkraftsetzung per 1. Januar 2025 Was erwartet man seitens Finanzdepartement von der Vernehmlassung? «Wir sind überzeugt von der fairen und zukunftsfähigen Ausgestaltung des neuen Finanzausgleichs. Konfliktbereiche und unterschiedliche Auffassungen wird die Vernehmlassung aufzeigen; dafür ist sie da», betont Michel.

Diese Vernehmlassung ist nun gestartet und läuft bis zum 24. März. Sollten die dann noch nötigen Schritte und Entscheide nach Plan ablaufen, könnten gemäss Michel die neuen Regelungen frühestens per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Diesen Prozess begleiten wird seitens Finanzdepartement bekanntlich nicht mehr der bisherige Finanzchef, sondern sein Nachfolger, der bisherige Sicherheitsdirektor Herbert Huwiler, der per Anfang 2023 ins Finanzdepartement wechselt.

Die detaillierten Unterlagen zur Vernehmlassung inklusive eines 55-seitigen Berichts sind auf der Homepage des Kantons Schwyz unter www.sz.ch/vernehmlassung für jedermann einsehbar.

«Überzeugt von der fairen und zukunftsfähigen Ausgestaltung»: Regierungsrat Kaspar Michel. Foto: EA

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