«Von einer zu späten Mitteilung kann keine Rede sein»
Die Finanzausgleichsleistungen lösten bei den Einsiedler Kantonsräten eine Kleine Anfrage aus. Der EA erkundigte sich bei Finanzminister Kaspar Michel.
VICTOR KÄLIN
An der Bezirksversammlung in Einsiedeln gab der Finanzausgleich zu reden. Da Einsiedeln zwischen 2019 und 2021 rund 7 Millionen Franken zu viel Ausgleich erhalten hat, muss diese Summe in den nächsten Jahren rückkompensiert werden. Deshalb initiierte Kantonsrat Antoine Chaix eine Kleine Anfrage, die von acht der neun restlichen Einsiedler Kantonsräte unterzeichnet wurde (EA 100/22). Einsiedeln ist kein Einzelfall
Regierungsrat Kaspar Michel kann die Aufregung nicht nachvollziehen: «Was in Einsiedeln passiert, ist ein ganz normaler Vorgang, den das Finanzausgleichsgesetz so vorsieht.» Die Gemeinden und Bezirke erhalten ihren Ausgleich quasi immer prospektiv, das heisst aufgrund ihrer eigenen Angabe der künftigen Steuerkraft. «Einsiedeln hat mehrere Male zu verhaltene Steuerkraftprognosen eingeliefert und deshalb zu hohe Bezüge ausgerichtet bekommen», begründet der Finanzdirektor. Und diese Zahlungen würden bei künftigen Auszahlungen berücksichtigt. «Man macht aber nie konkrete Rückforderungen», erklärt Finanzdirektor Kaspar Michel. Das exakte Saldo per 31. Dezember 2021 beträgt für Einsiedeln 6,95 Millionen Franken.
Einsiedeln ist kein Einzelfall: Aufgrund ihrer eigenen Prognosen haben insgesamt 12 Gemeinden zu viel Steuerkraftausgleich und 15 Gemeinden zu wenig Finanzausgleich erhalten.
«Eine Folge des Systems»
In der Kleinen Anfrage monie-ren die Einsiedler Kantonsräte insbesondere den Zeitpunkt der Information: Erst im Sommer 2022 seien die Gemeinden informiert worden. Und Einsiedeln hätte im Dezember 2021 den Steuerfuss gesenkt. «Das wäre vielleicht nicht passiert, wenn man von den Rückzahlungen gewusst hätte», mutmassen die Parlamentarier.
Auch hier liefert der Finanzdirektor eine Begründung: Die Gemeinden werden jeweils informiert, «wenn der Nachkalkulationssaldo nur noch mittels einer grösseren Korrektur angepasst werden kann». Im Falle von Einsiedeln sei das erst bei der Berechnung des Finanzausgleichs für das Jahr 2023 der Fall gewesen – aufgrund der grossen Abweichung der Prognose 2021. Die zeitliche Verzögerung ist beim aktuellen Ausgleichssystem gemäss Michel «systemimmanent. Von einer zu späten Mitteilung kann keine Rede sein. Die massgebliche Abweichungsdimension zeigte sich erst für die Ausgleichszahlung 2023». Kompletter Systemwechsel
Der ganze Vorgang läuft unter dem Begriff «Nachkalkulation» und solche haben alle Gemeinden. Zu viel erhaltener Steuerkraftausgleich «schulde» man im Übrigen nicht dem Kanton, stellt Michel klar, «sondern den anderen Gemeinden, die ja auch im Ausgleichssystem drin sind». Der Kanton organisiere per Gesetz einfach den Steuerkraftausgleich. Michel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Rahmen der «Finanz- und Aufgabenüberprüfung 2022» eine komplette Systemänderung vorgesehen ist. Diese beinhaltet auch einen Wechsel der Bemessungsgrundlage: Nicht mehr die Prognosen der Gemeinden und Bezirke sind massgebend für die Höhe der Ausgleichsleistungen, sondern die abgeschlossenen Rechnungsjahre. Die Vernehmlassung ist vorgestern Mittwoch eröffnet worden (siehe oben).