Windenergiegebiete bleiben umstritten
Gegner der vorgesehenen Windenergiezonen im Kanton sind seit Längerem aktiv. Rückenwind erhalten sie nun von der SVP, die die ersatzlose Streichung der Windenergiezonen aus dem
Richtplan fordert.
MARTIN RISCH
Der kantonale Richtplan dient dem Regierungsrat als strategisches Führungsinstrument für die räumliche Entwicklung des Kantons. Seit die Teilrevision im Gang ist, formiert sich Wider-stand gegen die Übernahme von Gebieten mit Potenzial für die Nutzung von Windenergie.
Pro Landschaft Schwyz hat sich schon früh gegen die Idee gestemmt und informiert entsprechend. Seit Kurzem macht die Organisation auch mit eigenen Videoanimationen und Visualisierungen auf das Thema aufmerksam. Die Botschaft lautet: «Schwyz ist kein Windkanton. Das Windpotenzial ist viel zu schlecht für eine effiziente Nutzung der Windenergie.» Entsprechende Textvorlagen bot die Vereinigung allen an, die sich bei der elektronischen Mitwirkung zur kantonalen Richtplanung einbringen wollten. Die Frist dazu ist am 20. Dezember abgelaufen. Ausscheidung im Richtplan wird begrüsst Der Kanton ist vom Bund angehalten, im kantonalen Richtplan unter anderem Gebiete auszuweisen, in denen Windenergiepotenziale genutzt werden könnten. Der Kanton hat drei entsprechende Gebiete eruiert und ausgewiesen: Linthebene Nord und Süd sowie Hochstuckli/Engelstock (wir berichteten).
Die bislang publizierten Stellungnahmen der Parteien zeigen ein ausgewogenes Bild bezüglich Windenergiestandorte. Die SP begrüsst die Definition von Eignungsgebieten für Windkraftnutzung ausdrücklich. «Eine Windkraftnutzung muss auch im Kanton Schwyz geprüft werden», hält die Partei in ihrer Vernehmlassungsantwort fest. Die FDP Kanton Schwyz schreibt, man nehme die Untersuchungen zum Windenergienutzungspotenzial mit den evaluierten Eignungsgebieten zur Kenntnis. Sie hält weiter fest: «Aufgrund der kleinen Eignungsgebiete und der Zielkonflikte von Siedlungs- und Naherholungsgebieten sowie Natur- und Landschaftsschutz sehen wir den Bau von Windenergieanlagen im engräumigen Kanton Schwyz als kritisch.» Die Versorgungssicherheit sei indes wichtig, zudem sei man bei der FDP «technologieneutral». Deshalb unterstütze die FDP «eine Ausscheidung von Windenergiegebieten im Richtplan».
SVP für ersatzlose Streichung Ganz und gar gegen die vorgesehenen Gebiete vernehmlasst sich die SVP. Sie fordert «die ersatzlose Streichung der Eignungsgebiete für neue Windenergieanlagen in den Gebieten Linthebene Nord, Linthebene Süd und Hochstuckli (Engelstock) aus dem Richtplan». Das Windpotenzial in den genannten Gebieten sei viel zu gering. Zudem stünden die Gebiete teils in besiedeltem Gebiet. Die SVP bemängelt weiter, dass in der Linthebene «ein beliebtes Freizeitsport- und Naherholungsgebiet beeinträchtigt» würde. Sie befürchtet auch eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und eine Gefahr für Vögel.
Im Übrigen würden laut SVP die Windanlagen «keinen relevanten Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten vermögen». Das Fazit der SVP fällt schliesslich im Grunde analog jenem von Pro Landschaft Schwyz aus: «Die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier sowie die enorm starken Veränderungen des Landschaftsbildes entziehen einer Ausscheidung von Windzonen im Kanton Schwyz jede Berechtigung.» Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen In einer Gesamtbetrachtung und Kosten/ Nutzen-Abwägung komme man «zwangsläufig zum Schluss, dass der Kanton Schwyz namentlich aufgrund der geografischen und topografischen Lage kein Windkanton ist», hält die SVP in ihrer Vernehmlassungsantwort fest. Die Mitte sowie die Grünliberalen haben ihre Antworten noch nicht publiziert, werden jedoch aufgrund ihrer bisherigen energiepolitischen Ausrichtung nicht für eine ersatzlose Streichung der Windenergiegebiete aus dem Richtplan votieren.
Die Zusammenfassung der Eingaben, die während der zweimonatigen Mitwirkung gemacht worden sind, wird nun in den zuständigen Departementen zuhanden der Regierung erstellt. Am Ende entscheidet der Schwyzer Regierungsrat, was im teilrevidierten Richtplan behördenverbindlich aufgenommen wird und was nicht. Danach wird der Bericht dem Kantonsrat zur Kenntnis gebracht und zur finalen Prüfung an den Bund übermittelt.
So sehen die Gegner von Windkraftanlagen das Linthgebiet von Tuggen aus Richtung Kanton Glarus, sollten dereinst Grossanlagen zur Windenergienutzung in Betrieb gehen können.
Visualisierung: zvg