Mehr Zeit für Vernehmlassungen?
IN KÜRZE
Kanton. Kantonsrat Remo Di Clemente (Die Mitte, Steinen) schildert die Situation in einer Interpellation so: «Ende September, Anfang Oktober sind zwei Mitberichtsverfahren den Gemeinden zugestellt worden, Teilrevision Personal- und Besoldungsverordnung und touristisches Raumkonzept, mit der Beantwortungsfrist von ungefähr einem Monat. Leider sind diese Fristen so kurzfristig gesetzt, dass keine von beiden im Steiner Gemeinderat hat beantwortet werden können.» «Behörden werden demotiviert» Und so folgert Di Clemente: «Solch kurzfristige Zeitfenster verhindern einerseits eine qualitativ gute Beantwortung der Fragestellung und andererseits demotivieren sie die zuständigen Behörden.» In seiner Antwort auf die Interpellation schreibt der Schwyzer Regierungsrat nun: «Wie in der Vernehmlassungsplanung 2022 belegt, gewährt der Schwyzer Regierungsrat bei Vernehmlassungen grundsätzlich eine Frist von drei Monaten.» «Frist von drei Monaten ist angemessen» Diese Frist erachte der Schwyzer Regierungsrat als angemessen. Eine Verlängerung der Vernehmlassungsfrist würde dazu führen, dass auch die betreffenden Gesetzgebungsvorhaben in die Länge gezogen würden.
Hingegen erkennt der Schwyzer Regierungsrat bei den Fristen beim erweiterten Mitberichtsverfahren oder beim gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren Handlungsbedarf. Für diese Konsultationen solle künftig, wenn möglich, auch eine Frist von drei Monaten angesetzt werden./ flu