Er wollte seinen ehemaligen Chef umbringen
Ein 29-Jähriger wurde wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Sachbeschädigung und Fälschung von Ausweisen verurteilt
Das Schwyzer Strafgericht verurteilte einen jungen Kroaten zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe.
Vom Staatsanwalt wurde der heute 29-jährige Kroate im Hauptanklagepunkt der versuchten vorsätzlichen Tötung angeklagt. Er habe seinen früheren Chef mit einem Golfschläger aus Stahl umbringen wollen. Nur die schnelle Intervention zweier Mitarbeiter habe am 22. März 2022 auf einer Baustelle in Pfäffikon eine Tötung verhindert. Das Motiv: verletzte Ehre. Sich auf längeren Gefängnisaufenthalt vorbereitet Der in der Schweiz geborene Beschuldigte habe von seinem früheren Chef ein Darlehen von 20’000 Franken erhalten. 5000 Franken bezahlte er zurück. Als er unregelmässig zur Arbeit erschien und vom Chef deswegen gerügt wurde, kündigte er die Stelle. Da kein Schuldenabbau mehr erfolgte und auch Anfragen des ehemaligen Chefs unbeantwortet blieben, telefonierte die-ser mit dem Vater des Beschuldigten und leitete die Betreibung ein. Das war laut Staatsanwalt für den dreifach vorbestraften Beschuldigten zu viel. In Rage ging er an jenem Dienstag im März 2022 auf den früheren Chef los.
Mehrere Zeugen (unter anderem zwei Polizisten und eine Oberärztin einer psychiatrischen Klinik) sagten aus, dass der Beschuldigte mehrmals ausführte, er habe den Angegriffenen töten wollen.
Laut Staatsanwalt hatte sich der Angeklagte vor der Tat auf einen längeren Gefängnisaufenthalt vorbereitet. Er habe einen gepackten Koffer sowie seinen Reisepass mitgenommen. Den Polizisten, die ihn festnahmen, habe er gesagt: «Nehmt ihr mich nicht fest, werde ich wieder versuchen, ihn umzubringen.» Weil er ein Firmenfahrzeug beschädigt hatte und ein gefälschtes Berufsdiplom vorwies, obwohl er keine Lehre abgeschlossen hatte, klagte ihn der Staatsanwalt auch der Sachbeschädigung sowie der Fälschung von Ausweisen an. Für das alles verlangte er eine unbedingte Freiheitsstrafe von 48 Monaten sowie einen zehnjährigen Landesverweis.
Der Rechtsvertreter des Opfers verlangte Schadenersatz und Genugtuung von total über 8000 Franken. Sein Mandant, der damals lediglich am Unterarm leicht verletzt worden war, leide mehrmals täglich unter Panikattacken.
Den früheren Chef als Abfallsack bezeichnet Ganz anders sahen es der Beschuldigte und sein Anwalt. Er habe den früheren Chef, den er vor dem Gericht als «Abfallsack » bezeichnete, nur verletzen und ihm eine Lehre erteilen wollen. Er habe aber gar nicht zuschlagen können. «Alles andere sind Räubergeschichten und Märli», sagte der Kroate dem Gericht.
Das Darlehen habe er mit Überstunden abgezahlt. Der damalige Chef habe ihm keinen freien Tag gegeben, damit er seinem kranken Bruder helfen konnte. Dann habe er ihn ständig drangsaliert und schliesslich auch bei seinem Vater schlechtgemacht. «Das war unmenschlich und asozial.» Die Zeugen, die ihn bezichtigten, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben, bezeichnete er als «blöd oder ausländerfeindlich». Die Sachbeschädigung und die Verwendung des gefälschten Diploms gab er zu. Sein Verteidiger forderte deswegen und wegen einfacher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von höchstens elf Monaten. Sein Mandant, der seit Mitte Mai im vorzeitigen Strafvollzug sitzt, solle aus der Haft entlassen werden.
Gefängnis, bedingte Geldstrafe und zehn Jahre Landesverweis Das Schwyzer Strafgericht verurteilte den beschuldigten Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Sachbeschädigung und Fälschung von Ausweisen zu einer unbedingten fünfjährigen Freiheitsstrafe sowie einer auf drei Jahre bedingten Geldstrafe von fünfzig Tagessätzen à dreissig Franken (wegen der Ausweisfälschung).
Schliesslich wird der Kroate nach Abbüssung der Freiheitsstrafe für zehn Jahre des Landes verwiesen. Die vom Staatsanwalt beantragte vierjährige Freiheitsstrafe sei im Verhältnis zur gesetzlichen Minimalstrafe von fünf Jahren zu gering, begründete das Gericht die höhere Gefängnisstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.