Kein Entscheid bei Entlastungslektionen
Es werden mehr Ressourcen für Lehrpersonen gefordert.
Per Schuljahr 2023/24 tritt ein neues Beurteilungsreglement für die Schwyzer Volksschulen in Kraft. Damit besteht die «ganzheitliche Beurteilung» neu aus drei Teilen: dem Noten-Zeugnis, dem jährlichen Standortgespräch sowie dem Schullaufbahnentscheid.
Schon in der Vernehmlassung zum neuen Beurteilungsreglement hatten verschiedene Seiten auf die Mehrbelastung hingewiesen – unter anderem auch der Lehrerverband. Insbesondere in der Oberstufe bestehe die Gefahr, dass die kompetenzorientierte Beurteilung nicht zu stemmen sei. Darum wird eine zusätzliche Entlastungslektion gefordert.
Andere Kantone haben vergleichbare Reglemente
Aufgrund der Befürchtungen hat-te der Erziehungsrat das Schwyzer Amt für Volksschulen im Jahr 2021 beauftragt, die Situation genauer und ganzheitlich zu überprüfen und bis spätestens zum Ende des vergangenen Jahres einen Bericht zu erstellen.
Dieser liege vor, wie Tanja Grimaudo Meyer, Amtsleiterin Volksschulen und Sport, erklärt: «Der erwähnte Bericht ist dem Schwyzer Erziehungsrat vorgestellt worden und wurde in das noch laufende Projekt ‹Lehrpersonenmangel / Attraktivierung Lehrberuf› eingebettet.» Eine Änderung werde in der Einführungsphase verständlicherweise als Mehrbelastung wahrgenommen und beanspruche Zeit. Das Schwyzer Amt für Volksschulen und Sport sei aber überzeugt, dass die engagierten Schwyzer Lehrpersonen die Umsetzung professionell vornehmen würden.
Das neue Beurteilungsreglement sei keine «Neuerfindung», erklärt Grimaudo Meyer weiter: «Es gibt Kantone, zum Beispiel Zürich und Glarus, in denen vergleichbare Beurteilungsreglemente schon seit einigen Jahren erfolgreich eingesetzt werden und von der Lehrerschaft gut angenommen wurden.» Das weitere Vorgehen hat der Schwyzer Erziehungsrat zu entscheiden. Die nächste Sitzung des Erziehungsrats ist am 9. Februar terminiert. Zu den konkreten Ergebnissen des Prüfberichts wollte die Amtsleitung keine Stellung nehmen: Sie sollen zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert werden. Budgetierung für nächstes Schuljahr schon abgeschlossen Mit der Implementierung des neuen Reglements geht ein gewisser Mehraufwand für die Lehrpersonen einher. Sicher ist: Für das nächste Schuljahr wird es keine zusätzlichen Entlastungslektionen geben. Die Budgetierung ist längst abgeschlossen. Ob später, allenfalls schon für das übernächste Schuljahr, zusätzliche Ressourcen möglich werden, wird der Schwyzer Erziehungsrat entscheiden und dann die entsprechenden Prozesse in Gang setzen müssen.
Den Lehrberuf insgesamt attraktiver zu machen, daran wird mit dem Projekt «Lehrpersonenmangel / Attraktivierung Lehrberuf » so oder so gearbeitet. Je nachdem, was der Schwyzer Erziehungsrat beschliessen wird, und je nach Kostenfolge muss dann erst die Schwyzer Regierung und, falls eine Gesetzesrevision erforderlich wäre, auch der Kantonsrat abschliessend entscheiden.