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Keine Leinenpflicht mehr für Herdenschutzhunde

Keine Leinenpflicht mehr für Herdenschutzhunde Keine Leinenpflicht mehr für Herdenschutzhunde

Die Regierung präsentiert die endgültige Vorlage zur Teilrevision des Jagd- und Wildschutzgesetzes.

see. Im Kanton Schwyz sollen laut der Schwyzer Regierung künftig alle Besitzerinnen und Besitzer von Arbeitshunden von entsprechenden Steuerermässigungen für ihre Tiere profitieren. So soll zum Beispiel eine steuerliche Gleichbehandlung von Herdenschutzhunden mit den Treibhunden in der Landwirtschaft gelten. «Herdenschutzhunde sollen in den Kreis der steuerprivilegierten Hunde aufgenommen werden», heisst es vonseiten der Regierung.

Beantragt wurde die Änderung der Definition Nutzhunde von der Kommission des Kantonsrats im Zusammenhang mit der Teilrevision des Jagd- und Wildschutzgesetzes (JWG).

Es biete sich an, noch zwei weitere steuerliche Ungleichbehandlungen zu korrigieren, heisst es von der vorberatenden Kommission, «nämlich jene für die Rettungshunde und jene für die Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung, welche im Gegensatz zu Blindenführhunden nicht von der Hundesteuer befreit sind». Diese Unterstützung mit Assistenzhunden werde durch die Invalidenversicherung als Hilfsmittel anerkannt. Die Behindertengleichstellungsgesetzgebung verlange, dass Behinderungen gleich zu gewichten seien und durch das Gemeinwesen keine nachteilige Behandlung aufgrund der unterschiedlichen Art der Behinderung geschaffen werden dürfe.

Weiter soll auch der Konflikt zwischen der kantonalen Leinenpflicht und den Herdenschutzhunden gelöst werden. Im Kanton Schwyz sind Herdenschutzhunde anders als Hunde beim Viehtrieb nicht von der gesetzlichen Leinenpflicht ausgenommen. Dieser Zielkonflikt soll mittels einer Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden gelöst werden. Die Kommission beantragt eine Ergänzung hinsichtlich der Herdenschutzhunde, damit auch diese – sofern sie im Einsatz stehen – ohne Leine unterwegs sein dürfen.

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