Keine signifikanten Auffälligkeiten von Barbershops festgestellt
Eine Interpellation wirft kritische Fragen zu den immer zahlreicher werdenden Barbershops auf. Wird Lohndumping betrieben? Ist sogar Geldwäsche im Spiel? Der Regierungsrat gibt differenzierte Antworten.
UA. Vor ziemlich genau einem halben Jahr gelangte Kantonsrat Roland Lutz (SVP, Einsiedeln) mit einer Interpellation an den Regierungsrat. Immer mehr Barber-shops seien auf Schweizer, aber auch Schwyzer Boden zu finden, die zu Dumpingpreisen Dienstleistungen anböten. Es dränge sich der Verdacht auf, dass es unter diesen Anbietern solche gebe,die den Umsatz und Gewinn mit Geldwäschereiaktivitäten aufbesserten. Auch der Verdacht von Lohndumping dränge sich auf.
Eine Medienmitteilung von «coiffure suisse» aus dem Jahr 2018 befeuere diese These. Bei 110 von 200 getesteten Betrieben seien Verstösse gegen die Lohnvorschriften festgestellt worden. Wie überall seien die Mitbewerber, die regelkonform arbeiten, die Leidtragenden.
Roland Lutz deponierte zwei Fragen beim Regierungsrat: Verfügt der Regierungsrat über Erkenntnisse, die diesen Verdacht bestätigen oder widerlegen können? Werden erwähnte Betriebe überprüft und wenn ja durch wen und wie oft?
Mehrwertsteuer ab 100’000 Franken Der Regierungsrat schickt voraus, dass bei einem begründeten Verdacht auf Geldwäscherei ein Finanzinstitut (zum Beispiel eine Bank oder eine Versicherung) Meldung erstatten muss. Die Meldestelle für Geldwäscherei erstattet bei erhärtetem Verdacht Anzeige. Die Kantonspolizei Schwyz ermittelt Straftaten bezüglich Geldwäscherei. Besonders komplexe Fälle bearbeitet die Kriminalpolizei beziehungsweise der Dienst Wirtschaftsdelikte. Diesem Dienst steht Personal mit 660 Stellenprozenten zur Verfügung. Bei der Staatsanwaltschaft ist die dritte Abteilung mit neun Staatsanwälten zuständig. Zu den Fragen hält der Regierungsrat fest, dass Medien über Missstände berichtet hätten. Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, gegen das Bundesgesetz gegen Schwarzarbeit, Steuerdelikte und weitere seien keine Verbrechen, sondern Verge-hen, weshalb die für Geldwäsche notwendige Vortat fehle. Auffälligkeiten, dass in Barbershops höhere Geldflüsse als üblich stattfänden, seien im Kanton Schwyz nicht festgestellt worden. Konkrete Hinweise aus der Bevölkerung oder spezifische Erkenntnisse der Polizei lägen nicht vor.
Kontrollen würden durch die Kantonspolizei und die Tripartite- Kommission durchgeführt. Weitere Behörden können involviert werden. Mehrwertsteuer müsse jedoch erst ab 100’000 Franken Umsatz bezahlt werden. Eingegangene Hinweise lösten Kontrollen aus. Sie würden aber auch stichprobenartig durchgeführt. Der Tripartite-Kommission standen 2021 für das Gebiet aller drei Urkantone 460 Stellenprozente zur Verfügung.
Bei der Kantonspolizei seien aus dem Dienst Brennpunkte, nebst anderen Aufträgen, fünf Personen mit diesen Aufgaben betraut. Der Überblick über die Situation mit den Barbershops sei wegen dem Aussetzen von Kontrollen während der Covid-Pandemie unvollständig. Ferner seien Kontrollen im Verbund nötig, schreibt der Schwyzer Regierungsrat.