Landwirtschaft und Tourismus im Clinch
In Goldau fand ein Anlass statt über die Konflikte zwischen Tourismus und Landwirtschaft in der Raumplanung.
Bis 1972 konnte überall bauen, wer ein Stück Land dafür zur Verfügung hatte. Vor 51 Jahren wurde dann mit dem Raumplanungsgesetz erstmals zwischen Bauzonen und Nichtbaugebieten unterschieden. Das Gesetz wurde immer mehr verfeinert, sodass heute restriktive Regeln das Bauen ausserhalb der Bauzonen stark einschränken.
Dazu organisierte der Regionalverband REV Rigi Mythen am 22. März in Goldau eine öffentliche Veranstaltung zum Thema «Tourismus – Landwirtschaft, eine Herausforderung für die Raumplanung». Die Raumplanung führe «zu einem Kampf zwischen verschiedenen Interessen », führte REV-Präsident Kaspar Widmer in den Anlass ein. Er konnte dazu kompetente Referenten vorstellen.
Extreme Unterschiede in den Parzellenpreisen
Die Juristin Barbara Jud von Espace-Suisse, ein mit Gemeinden und Kantonen vernetzter Verband für Raumplanung, stellte die gesetzlichen Bestimmungen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen vor. Betroffen davon sind insbesondere die Landwirtschaft, Freizeitanlagen und Infrastrukturen wie Strassen oder Stauseen. Eine Konsequenz der einschränkenden Gesetze sind die extrem unterschiedlichen Bodenpreise. Während ein Quadratmeter Land in der Landwirtschaftszone durchschnittlich nur zwischen 3.40 und 9 Franken kostet, wird er – beispielsweise – in der Bauzone der Gemeinde Arth zwischen 800 und 2000 Franken gehandelt.
Ständerat Othmar Reichmuth gab einen Überblick, was derzeit in den eidgenössischen Räten bezüglich Raumplanung pendent ist. Derzeit erfordere der Energiebereich neue Regeln, «sonst schaffen wir die Energiewende nicht», betonte Reichmuth. Weiter beschäftigt man sich in «Bern» mit der Biodiversitätsinitiative, «die eine Käseglocke über die Schweiz» schaffen würde, kommentierte der Mitte-Politiker. Gemeinderäte haben oft eine undankbare Aufgabe In Ausarbeitung ist das Raumplanungsgesetz 2 (RPG 2), welches mit dem Vorschlag des Bundesrates eine grosse Verschiebung der Kompetenzen hin zum Bund bewirken würde. Sehr einschränkend sei das Ziel der Landschaftsschutzinitiative, die keine Gebäude ausserhalb der Bauzonen zulassen würde, nahm Othmar Reichmuth Stellung. «Rechtsbürgerliche Kreise», zu denen er sich zähle, «möchten sich die Möglichkeit zur Entwicklung von Tourismusgebieten offenhalten, sofern der Nachweis dazu erbracht ist».
Schliesslich gab Baptist Lottenbach, Gemeinderat von Weggis, einen Einblick in die Umsetzung, denn «die Gemeinden müssen ausbaden, was von oben vorgeschrieben wird», sagte Lottenbach. Weggis habe deshalb frühzeitig das Heft in die Hand genommen. Er zeigte dies anhand von drei Beispielen auf.
Bereits seit 1991 habe seine Gemeinde ein Zweitwohnungsreglement erlassen, «denn eigener Wohnraum war aufgrund des Drucks von ausländischen Interessenten und des hohen Zweitwohnungsbestandes von 49 Prozent für Einheimische kaum mehr erschwinglich». Der Anteil konnte aufgrund dieser Massnahme auf heute 24 Prozent halbiert werden.
1994 wurde wegen des ma-rode gewordenen Hotelangebots eine Kur- und Hotelzone ausgeschieden, mit dem Effekt, «dass wir heute zwar einen Sechstel weniger Betten anbieten, aber die Übernachtungszahlen gestiegen sind», wie Lottenbach betonte.