Vor allem Immobilienfirmen würden profitieren
Die Grundstückgewinnsteuer soll weiterhin eine Objektsteuer bleiben. Das schreibt der Regierungsrat als Antwort auf eine Interpellation.
Mittels Interpellation regen Kantonsrat Christian Grätzer (FDP, Einsiedeln) und fünf Mitunterzeichnende bei den Grundstückgewinnsteuern einen Wechsel von dem monistischen auf das sogenannte dualistische System an.
Die Grundstückgewinnsteuer ist im Kanton Schwyz wie in zahlreichen anderen Kantonen eine Objektsteuer. Bei der Grundstückgewinnsteuer wird nicht unterschieden, ob es sich um eine Geschäfts- oder eine Privatliegenschaft handelt. Die Bezeichnung dafür ist monistisches System. Beim dualistischen System hingegen werden Geschäftsliegenschaften anders behandelt. Veräussern Selbstständigerwerbende und juristische Personen Grundstücke,werden sie mit einer Einkommenssteuer beziehungsweise Gewinnsteuer erfasst. Steuermindereinnahmen von 22,5 Millionen errechnet Aus Sicht des Regierungsrates überwiegen die Vorteile des monistischen Systems. Er lehnt einen Wechsel ab. Betroffen vom Systemwechsel wären im Jahr 2021 insgesamt 176 juristische Personen gewesen.
Eine Auflistung der Regierung zeigt auf, dass juristische Personen ihre Grundstücke in kürzeren Zeitabständen veräussern als natürliche. Während bei den natürlichen Personen 39 Prozent ein Grundstück 25 oder mehr Jahre besitzen, sind es bei den juristischen Personen 34 Prozent, die eine Liegenschaft bis fünf Jahre, und 22 Prozent, die sie sechs bis zehn Jahre halten.
Ein Systemwechsel hätte laut Regierung einen Einfluss auf den innerkantonalen Finanzausgleich, da im dualistischen System die Selbstständigerwerbenden und juristischen Personen tiefer besteuert würden. Errechnet wurden für das Jahr 2021 Steuermindereinnahmen von 22,5 Millionen Franken. Fiskalisch würden die Grundstückgewinnsteuereinnahmen um 38,5 Millionen abnehmen und die Einnahmen aus der Gewinnsteuer um 16 Millionen zunehmen.
Vorteil für Immobilienhandelnde Die Regierung gibt weiter zu bedenken, dass die Steuerentlastungen im dualistischen System einer begrenzten Klientel zugutekommen, nämlich Liegenschaftenverkäuferinnen und -verkäufern und mit Liegenschaften handelnden Unternehmen. Steuerliche Entlastungen sollten aus Sicht der Regierung aber allen oder einem grösseren Kreis von Steuerpflichtigen zukommen.
Welches wären die Auswirkungen auf den Finanzausgleich? Im horizontalen Finanzausgleich wird ein Steuerkraftausgleich vorgenommen und ein Teil des Ertrags der Grundstückgewinnsteuer verteilt. Der Kanton erhält drei Viertel, die Bezirke einen Zwölftel und die Gemeinden einen Sechstel. Bei der Umsetzung der Finanzausgleichsreform hätten Steuermindereinnahmen bei der Grundstückgewinnsteuer keinen Einfluss mehr auf den innerkantonalen Finanzausgleich, wohl aber auf die Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts. Bei einem Wechsel auf das dualistische System würden die entsprechenden Mittel fehlen.
Für die Preisentwicklung auf dem Schwyzer Immobilienmarkt hätte der Systemwechsel laut Regierung eine untergeordnete Rolle, könnte aber einen Einfluss auf die Haltedauer von Grundstücken haben. Ein Wechsel würde einen kurzfristigen, spekulationsorientierten Grundstückhandel eher Vorschub leisten, vermutet der Regierungsrat.