Schwyzer Hündeler kommen mit «tiefem» Bussgeld davon
Wer Hundekot liegen lässt, kann gebüsst werden. Wie tief Hundehalter in die Tasche greifen müssen, ist jedoch kantonal unterschiedlich. Im Tessin wird beispielsweise das Sechsfache vom Schwyzer Bussgeld eingezogen.
Kaum ein Spaziergang vergeht, auf dem man nicht irgendwo an einem liegengelassenen Hundehaufen vorbei schlendert. Das ist nicht wirklich toll, aber geht ja noch. Ekliger wirds dann, wenn man aus Versehen reintritt oder die Kinder mit Hundekot an den Schuhen nach Hause kommen.
Und sind wir ehrlich: Das will keiner und das müsste ja eigentlich auch nicht sein. Es gibt an vielen Wegen Robidogs und selbst wenn mal keiner steht, sollte man eigentlich erwarten dürfen, dass ein Hundehalter ein Säckli im Sack trägt, um den Haufen aufnehmen zu können. Macht er das nicht, so kann es nämlich ganz schön teuer werden. Nicht im Kanton Schwyz – aber in diver-sen Städten der Schweiz. Ein 50er-Nötli für einen Haufen
Schwyzer Polizisten dürfen Hundehalter beim «Verstoss gegen die Entfernungs- und Beseitigungspflicht für Hundekot» mit einer Ordnungsbusse von fünfzig Franken bestrafen. Das Buss-geld, das Hundehalter für mehr als hoch genug empfinden, würde wohl so manch einer gerne erhöhen. Mit diesem tiefen Wert steht Schwyz aber nicht alleine da.
Wie eine Umfrage von Betrugstest. com zeigt, müssen Tierhalter in den Städten Zürich, Winterthur und Uster je sechzig Franken zahlen, wenn ihr Hund sein grosses Geschäft beim Gassigehen hinterlässt.
In den kantonalen Ordnungsbussenverordnungen der Kantone Glarus und Uri sind Hundehaufen nicht explizit erwähnt. «Volle Robidog-Säckli, die liegen gelassen werden, können aber als Littering mit sechzig Franken gebüsst werden», schreibt der Medienverantwortliche der Kapo Glarus, Daniel Menzi. Bereits etwas tiefer in die Tasche greifen müssen Herrchen und Frauchen in den Städten Luzern und Biel. Sie werden satte achtzig Franken ärmer, wenn sie beim Liegenlassen des Hundehaufens erwischt werden. 300 Franken Busse im Tessin
Eine empfindliche Strafe erwartet Hundehalter beim einmaligen Vergehen in Tessin: 300 Franken müssen sie in Lugano und Bellinzona mindestens zahlen, wenn sie das grosse Geschäft ihres Tieres liegen las-sen – Spitzenwert im Vergleich.
Den Haufen besser eintüten, sollten Hundebesitzer auch in Genf, wo 280 Franken fällig werden. Eine ähnlich hohe Strafe erwartet Einwohner in Lausanne und Schaffhausen bei Missachtung des Gesetzes: «Jeweils 150 Franken müssen gezahlt werden, wenn die Ordnungswidrigkeit geahndet wird», schreibt Betrugstest.com weiter.
Vergleichsweise hoch ist die Strafe auch in Freiburg mit 140 Franken. Im Schnitt würden Schweizer Grossstädte übrigens mindestens 130 Franken von Hundehaltern fordern, sollten sie das Häufchen ihres Tieres nicht beseitigen. Keine Anpassung angedacht
Der grosse Bussgeld-Unterschied war laut dem Schwyzer Sicherheitsdirektor Regierungsrat Xaver Schuler noch nie ein Thema. «Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass die Höhe der Bussen aufeinander abgestimmt werden müssen. Bei der Erhöhung einer Busse müssten auch die Höhe anderer Bussen angepasst werden.» Hierzu bräuchte es vorab eine Gesetzesänderung, angestossen durch Kantonsräte oder einen Vorschlag der Schwyzer Regierung. Geplant sei nichts.
«In diesem Bereich dürfen die Bussen zwischen den Kantonen auch nicht verglichen werden», erklärt Schuler: «Gerade in ländlichen Kantonen wird dieses Delikt weniger streng bestraft, als in städtischen Kantonen und in touristischen Gegenden.» Weiter sei im Kanton Schwyz in den letzten sechs Jahren keine entsprechende Busse ausgesprochen worden.