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Den Heimfall des Kraftwerks Wägital «gilt es zu prüfen»

Den Heimfall des Kraftwerks Wägital   «gilt es zu prüfen» Den Heimfall des Kraftwerks Wägital   «gilt es zu prüfen»

Der Schwyzer Regierungsrat beantwortete Fragen aus dem Kantonsrat über einen möglichen Heimfall des Kraftwerks Wägital: Er zeigt sich offen, aber angesichts der Wichtigkeit des Dossiers auch unverbindlich.

Wer vom Schwyzer Regierungsrat auf die am 30. Januar im Kantonsrat eingereichte Interpellation «Heimfall Kraftwerk Wägital» allzu konkrete Antworten erwartet hatte, wurde enttäuscht. FDP-Kantonsrat Urs Rhyner (Schindellegi) sowie drei Mitunterzeichner aus seiner Fraktion wollten von der Schwyzer Kantonsregierung unter anderem wissen, wie sie die Möglichkeit eines Heimfalls des Wasserkraftwerks einschätzt.

«Eine mögliche Option» Weiter hatte man den Schwyzer Regierungsrat etwa gefragt, ob er überhaupt an einem Heimfall interessiert sei. Diese Fragen hängen zusammen mit der noch bis im Jahr 2040 gültigen Konzession der Co-Besitzer der AG Kraftwerk Wägital (AKW): Axpo Holding und Stadt Zürich. Darum interessierte die Parlamentarier auch, wer denn überhaupt die neue Trägerschaft bei einem Heimfall sein könnte.

In seiner Antwort ging der Schwyzer Regierungsrat zwar auf sämtliche Fragen der Interpellanten ein. Doch er gab sich bezüglich seiner Einschätzungen zu einem Heimfall des Wägitaler Kraftwerks doch eher unverbindlich. So hielt der Schwyzer Regierungsrat etwa zur Frage, wie er die Möglichkeit eines Heimfalls einschätze, fest: «Der Heimfall stellt aus heutiger Sicht eine mögliche Option dar, die es zu prüfen gilt.» Sanierung und Konzession separat In ihrer Antwort ging die Schwyzer Regierung nicht nur auf die Fragen der Interpellation ein, sondern sie befasste sich auch mit der mit der Wasserkraftnutzung eines öffentlichen Fliessgewässers stehenden Sanierungsverpflichtung.

«Im Rahmen des bis im Jahr 2040 laufenden Prozesses rund um die Neukonzessionierung des Kraftwerks Wägital ist die Sanierung der Wasserkraftnutzung anzugehen», erklärt dazu Regierungsrat Sandro Patierno, Vorsteher des Schwyzer Umweltdepartements: Es handle sich «um einen normalen Prozess », die sämtliche Kraftwerke an Fliessgewässern unabhängig deren Konzession betreffe. Man habe nicht nur die Fragen der Kantonsräte beantwortet, sondern «im Rahmen einer Gesamtbetrachtung transparent darüber informiert, was innerhalb der nächsten Jahre auf das Kraftwerk und seine Konzessionäre zukommt».

Gesetzliche Verpflichtung

Als Beispiel ergänzt Sandro Patierno etwa die Sanierungsthematik bei Schwall und Sunk. Schwall- und Sunkabfluss bezeichnet künstliche Abflussschwankungen in einem Fliessgewässer, die durch Wasserkraftwerke entstehen. Davon seien schweizweit alle Wasserkraftnutzungen betroffen, so Patierno.

«Die Sanierung der Wasserkraft ist gesetzlich verankert», betont der Regierungsrat: «Wir sind hier in einem Spannungsfeld, bestehend aus der Umsetzung des Gewässerschutzes und dem Ziel, möglichst viel Energie aus der Wasserkraft zu gewinnen.» Betreiber sind für Dritte offen

In der Antwort zur Frage, wie die Trägerschaft beim Heimfall aussehen könnte, schreibt der Schwyzer Regierungsrat unter anderem, «dass es die Optionen möglicher Trägerschaften zu prüfen gilt, sobald klar ist, ob die heutigen Kraftwerksbetreiber ein Erneuerungsgesuch stellen oder nicht». Bei den ersten Gesprächen zur Neukonzessionierung zeigen sich laut Schwyzer Regierungsrat «die heutigen Betreiber offen für eine allfällige Beteiligung Dritter».

Wie die Schwyzer Kantonsregierung weiter schreibt, begrüsse sie «eine Beteiligung Dritter aus dem Kanton Schwyz». «Ich bin sehr zuversichtlich, dass sowohl der Kanton Schwyz und oder auch der Bezirk March auf gutem Weg sind, sich einmal an diesem Kraftwerk beteiligen zu können», gibt sich Sandro Patierno optimistisch. In welchem Umfang eine solche mögliche Beteiligung ausfallen könne, müsse heute noch offenbleiben. Alle Beteiligten an den Tisch

«In dieser Phase des Konzessionierungsprozesses gilt es, dass sich möglichst alle Beteiligten zusammen an den Tisch setzen», betont Sandro Patierno. Es könne nicht das Ziel des Kantons Schwyz sein, dass es zum Beispiel im Extremfall zum Heimfall des Kraftwerks an den Bezirk komme und daraufhin die heutigen Betreiber bis zum Auslaufen der Konzession im Jahr 2040 keine Investitionen mehr tätigten.

Das Ziel des Kantons Schwyz sei, an der Wägitaler Aa möglichst viel Energie zu produzieren. Zum anderen habe der Kanton Schwyz ein grosses Interesse daran, dass die Gewässerschutzmassnahmen möglichst umgesetzt werden. «Das muss Hand in Hand gehen», betont Regierungsrat Sandro Patierno.

Pflicht zur Sanierung In der Einleitung zu ihrer Interpellationsantwort verwies die Schwyzer Kantonsregierung darauf, dass neben der bald anstehenden Konzessionserneuerung die AG Kraftwerk Wägital gemäss dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer bis spätestens am Ende des Jahres 2030 verpflichtet ist, geeignete Massnahmen zur Beseitigung wesentlicher Beeinträchtigungen zu treffen.

Nebst «kurzfristigen künstlichen Änderungen des Wasserabflusses » (Sanierung Schwall-Sunk) betreffe dies «die nachteilige Veränderung der morphologischen Strukturen oder der morphologischen Dynamik des Gewässers» (Sanierung Geschiebehaushalt) und ein «Wanderhindernis für Fische» (Wiederherstellung der Fischwanderung). Ein Grossteil der Investitionen von rund fünfzig bis sechzig Millionen Franken zur Sanierung Wasserkraft wird vom Bund bezahlt.

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