Für die Umnutzung der «Sonne» braucht es eine Baubewilligung
Die Umnutzung der «Sonne» zur Flüchtlingsunterkunft verzögert sich. Wie sich herausstellte, braucht es dazu doch eine Baubewilligung.
Mit einiger Skepsis begegnete auch der Bezirksrat Einsiedeln der Absicht des kantonalen Amts für Migration, das leerstehende Hotel Sonne zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden zu nutzen. Dies für eine Dauer von zwei Jahren. Im Mai ging der Kanton davon aus, ab Juli die Jugendlichen am Klosterplatz einquartieren zu können (EA 42/23). Im Einsiedler Rathaus vertrat man aber von Anfang an dezidiert die Meinung, dass eine solche Umnutzung bewilligungspflichtig ist. Das Migrationsamt hingegen rechnete damit, dass dies nicht nötig sei.
Nun sind in dieser Angelegenheit Fakten geschaffen worden. Wie einem Inserat in der heutigen Ausgabe zu entnehmen ist, hat das Amt für Migration die «befristete Teilumnutzung Hotel Sonne zu Asylunterkunft für unbegleitete minderjährige Asylsuchende » öffentlich ausgeschrieben. Aus baulicher Sicht ist das nicht weiter von Belang, braucht es doch nur wenige Veränderungen, um aus dem Hotel eine Aslyunterkunft zu machen.
Rechtlich hingegen ist die Ausschreibung bedeutsam: Damit kann gegen das Vorhaben offiziell Einsprache erhoben werden. Die entsprechende Frist läuft am 14. September ab.
Ursprünglich plante das Amt für Migration die Unterbringung von bis zu 35 minderjährigen Asylsuchenden. Zwischenzeitlich hat es die Zahl auf rund 25 reduziert; dies in Absprache mit der Welttheatergesellschaft. Im Hinblick auf die Spielzeit 2024 hat diese ebenfalls Interesse angemeldet, die «Sonne» wenigstens zu Teilen für ihre Zwecke nutzen zu können (EA 53/23).