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Eritreer-Schlägereien lösen Schwyzer Frageflut aus

Die Schwyzer Nationalratsmitglieder Petra Gössi (FDP) und Marcel Dettling (SVP) stellen dem Migrationsamt kritische Fragen.

Die Ausschreitungen von Eritreern lassen die Schwyzer Parlamentarier nicht in Ruhe. Gleich auf zwei Vorstösse muss das Staatssekretariat für Migration reagieren, nachdem es kürzlich im Glattpark in Opfikon zu einer Massenschlägerei zwischen den Mitgliedern der eritreischen Gemeinschaft gekommen war.

Dabei steht die Schweiz nicht alleine da. Auch in anderen Städten Europas, etwa in Stuttgart, kam es zu ähnlichen Vorfällen. «Dies stört den Frieden in der Schweiz und gefährdet Schweizer Bürgerinnen und Bürger», hält FDP-Nationalrätin Petra Gössi (Küssnacht) in einer Interpellation fest.

Nur noch friedliche Events sollen bewilligt werden Darin stellt sie dem Staatssekretariat und der zuständigen Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (SP) nicht weniger als zehn Fragen. Unter anderem will Gössi wissen, was der Bundesrat konkret unternommen hat, um die Spannungen in der Diaspora abzubauen und Ausschreitungen zu verhindern.

Baume-Schneider muss erklären, was sie unternehmen will, damit die Eritreer künftig die Rechtsordnung respektieren werden. Nicht zuletzt will Gössi wissen, wie zwischen friedlichen und potenziell gewalttätigen Eritreer-Veranstaltungen unterschieden werden soll. Das Staatssekretariat hat bekanntlich angekündigt, nur noch friedliche Events bewilligen zu wollen.

Mehr als 43’000 Eritreer in der Schweiz

«Wann stoppt der Bundesrat endlich die Aufnahme von Eritreern? », wollte hingegen SVP-Nationalrat Marcel Dettling vom Bundesrat wissen. Die aktuelle Praxis zu Eritrea werde vom Bundesverwaltungsgericht gestützt, heisst es dazu in der Antwort des Bundesrates.

Per Ende Juni lebten gemäss diesen Angaben 43’357 Personen aus Eritrea in der Schweiz. Das Recht, ein Asylgesuch zu stellen, ist im Asylgesetz verankert. Das Staatssekretariat für Migration sei verpflichtet, jedes Asylgesuch anhand der gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. «Das gilt auch für Asylsuchende aus Eritrea», so der Bundesrat.

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