Katholische Kirche budgetiert ein Defizit
Die bevorstehenden Kirchenratswahlen und die Missbrauchsstudie sorgen für zusätzliche Aufwendungen.
An der Session vom 20. Oktober wird dem Schwyzer Kantonalkirchenrat der Voranschlag 2024 der katholischen Kantonalkirche vorgelegt. Das Budget rechnet bei einem Gesamtaufwand von 2,31 Millionen Franken mit einem Rechnungsdefizit in der Höhe von rund 78’500 Franken.
Kirchgemeinden bezahlen 25 Franken pro Katholik Das budgetierte Defizit beruhe einerseits darauf, dass der kantonale Kirchenvorstand bemüht sei, die Kopfquote möglichst stabil zu halten, wird im Bericht zum Voranschlag begründet. Für das kommende Jahr ist nämlich vorgesehen, dass die Kirchgemeinden 25 Franken pro Katholik und Katholikin an die Kantonalkirche bezahlen, was bei 89’455 Katholikinnen und Katholiken einen Gesamtbetrag von 2,24 Millionen Franken ergibt.
Gegenüber dem Vorjahr 2023 liegt die Kopfquote um zwanzig Rappen höher, was bei 90’810 Personen einen Gesamtbetrag von 2,29 Millionen Franken ergibt. Im letzten Jahr waren es 2,24 Millionen Franken (92’431 mal 24,20 Franken). Andererseits könne sich die Kantonalkirche das Defizit leisten, da die Rechnung 2022 mit einem Überschuss von fast 100’000 Franken schloss und das Eigenkapital rund 603’000 Franken betrage.
Missbrauchsstudie sorgt für Mehraufwand Für ausserordentliche Aufwendungen werden im kommenden Jahr die Gesamterneuerungswahlen des Kantonalkirchenrates sorgen. Diese schlagen sich in verschiedenen Budgetposten nieder. Neu im Budget sind zudem auch die jährlichen Unterhaltskosten für die Website www.kirchensteuern-sei-dank. ch im Betrag von 10’000 bis 15’000 Franken. Die neue Plattform soll Transparenz über die Verwendung der Kirchensteuern schaffen und noch in diesem Jahr fertiggestellt werden und online gehen.
Höher ausfallen als in den vergangenen Jahren soll auch der Beitrag der Kantonalkirche an die katholische Zentralkonferenz mit rund 618’000 Franken. Einerseits steigt heuer der ordentliche Beitrag von 583’000 Franken auf gut 600’000 Franken.
Begründet wird das wesentlich durch eine Anpassung der Mitfinanzierungsbeiträge an die Lohnentwicklung und den neuen jährlichen Projektbeitrag für die synodale Erprobungsphase.
Ausserdem wird von 2024 bis voraussichtlich 2026 ein neuer Posten «Sonderfinanzierung Missbrauchsstudie» ins Budget aufgenommen, für den im nächsten Jahr rund 17’800 Franken eingestellt sind. Finanzausgleich für Steuersenkungen verwenden Unverändert bleiben die Beiträge von 3,50 Franken pro Katholikin und Katholik für die Bistumskasse und 1 Franken pro Person für die Theologische Hochschule Chur (THC) und das Priesterseminar St. Luzi sowie der zusätzliche Beitrag an die THC-Assistenzstelle von 16’000 Franken.
Für den Finanzausgleich schlagen der Kirchenvorstand und die RPK den Kantonalkirchenrätinnen und -räten einen Ausgleich zu 92,5 Prozent vor. Damit könne die Gesamtsumme des Finanzausgleichs etwa auf dem aktuellen Niveau von rund 1,3 Millionen Franken gehalten werden. «Dies hat eine leichte, jedoch vertretbare Erhöhung gegenüber dem Vorjahr zur Folge und gewährleistet die Kontinuität», wird im Bericht begründet.
Darin wird aber auch an die finanzausgleichsberechtigten Kirchgemeinden appelliert, «den erhaltenen Finanzausgleich für Steuersenkungen zu verwenden und nicht mit ihm weiteres Eigenkapital aufzubauen oder Stiftungen zu alimentieren».