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Gesetz über Motorfahrzeugabgaben

Fast unscheinbar im Wust der Wahlunterlagen findet sich noch ein gelber Stimmzettel des Kantons für «die Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben ». Was sollen wir da in das leere Feld schreiben?

Die Motorfahrzeugabgaben sind für die Strassenkasse vorgesehen. Wer also die Strasse stärker beansprucht, soll auch einen grösseren Beitrag zum Unterhalt leisten. Nun wird die Strasse nicht allein durch das effektive Gewicht eines Fahrzeuges belastet, sondern zum Beispiel ebenso bei der Beschleunigung. Da diese unter anderem von der Leistung abhängt, wird für die Steuerberechnung der Personenwagen nebst dem Gesamtgewicht zusätzlich die Leis-tung miteinbezogen.

Neu sollen rein batterieelektrische oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge steuerlich begünstigt werden, indem lediglich noch das Gewicht, die Leistung nicht mehr berücksichtigt werden soll. Im Vergleich mit Verbrennerautos weisen sie hinge-gen oft – nebst einem grösseren Gesamtgewicht – eine höhere Leistung auf. Wie ökologisch solche Fahrzeuge auch immer sein mögen: Rein physikalisch belasten sie die Strassen gleichermassen (oder gar stärker) wie Verbrennerautos. Der Strasse ist es egal, von was für einem Typ Auto sie beschädigt wird. Ich sehe darum nicht ein, warum man gleiche Verursacher unterschiedlich besteuern sollte.

Tatsache bleibt auch, dass stärker belastete Strassenabschnitte in kürzeren Zeitabschnitten repariert werden müssen. Reparaturen sind stets mit höheren Emissionen, Rohstoffverbrauch und nicht zuletzt Staus verbunden. Das ist ärgerlich und nicht ökologisch. Zudem stehen hohe Ausgaben an für die Grossprojekte Axenstrasse, Umfahrung Rothenthurm, Sanierung und Ausbau H8 und so weiter. Diese müssen eher früher als später auch wieder instand gestellt werden. Die steuerliche Bevorteilung der betroffenen Fahrzeuge macht für mich daher keinen Sinn; ich schreibe für das neue Gesetz «nein» in das leere Feld auf dem gelben Stimmzettel.

Beat Gassmann In den Matten (Einsiedeln)

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