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Soll Staatspersonal automatisch vollen Teuerungsausgleich erhalten?

Eine SP-Einzelinitiative will, dass Staatsangestellte automatisch den vollen Teuerungsausgleich bei den Löhnen erhalten – oder zumindest der Schwyzer Kantonsrat mitreden kann. Die Verbände machen entsprechend Druck.

Alle Jahre wieder: Der Personalverband Kanton Schwyz macht sich dafür stark, dass den Angestellten in der Verwaltung, der Schwyzer Kantonspolizei und in den Schulen der volle Teuerungsausgleich bezahlt wird. In diesem Jahr kommt dazu, dass nächste Woche der Schwyzer Kantonsrat eine entsprechende Einzelinitiative behandelt: SP-Kantonsräte möchten, dass gesetzlich festgeschrieben wird, dass die Teuerung automatisch und zwingend vollständig ausgeglichen wird. Falls nicht zwingend, dann soll zumindest der Schwyzer Kantonsrat noch ein Wörtchen mitreden können. Schwyzer Regierungsrat legt die Teuerungszahlung fest Bisher ist es so, dass der Schwyzer Regierungsrat als Exekutivorgan die Teuerungszahlung festlegt. Basis ist jeweils der Stand der Teuerungsentwicklung Ende November im Vergleich zur Vorjahresperiode. Im letzten Jahr betrug die Teuerung drei Prozent. Die Schwyzer Regierung beschloss einen Ausgleich von zwei Prozent. Er berücksichtigt dabei jeweils «das wirtschaftliche Umfeld, den Finanzhaushalt und den allenfalls in den Vorjahren nicht gewährten Teuerungsausgleich ». Mit zwei Prozent lag man «im Bereich der umliegenden Kantone», hiess es damals.

Für den Personalverband und für den Verband Lehrerinnen und Lehrer (LSZ) müsste der Kanton Schwyz, auch angesichts der vollen Staatskasse, jeweils den vollen Teuerungsausgleich bezahlen. Das halten die beiden Verbände in Schreiben an die Schwyzer Kantonsräte fest, die sie vor Kurzem mit Blick auf die kommende Debatte verschickt ha-ben. Ohne vollen Ausgleich würden die Staatsangestellten eine «reale Lohneinbusse» erleiden. Schwyzer Regierung winkt ab

Die Schwyzer Regierung wie auch die vorberatende Staatswirtschaftskommission wollen vom Automatismus nichts wis-sen und auch nicht den Schwyzer Kantonsrat mit der Entscheidung betrauen. Ihr Standpunkt: Die Lohnentscheide seien operative Entscheide und gehörten in die Kompetenz und ins Ermessen der Schwyzer Regierung.

«Eine starre gesetzliche Regelung würde den sinnvollen Handlungsspielraum des Schwyzer Regierungsrats unnötig einschränken », schreibt die Staatswirtschaftskommission. Ein Mitspracherecht des Schwyzer Kantonsrats würde zudem «die Aufgabenteilung zwischen Exekutive und Legislative verletzen und personalrechtliche Fragen politisieren».

Der Schwyzer Regierungsrat stört sich auch daran, dass der Automatismus einseitig bei positiver Teuerung greifen soll – gemäss Einzelinitiative wie wohl gemäss Forderung der Verbände. Der Schwyzer Regierungsrat dazu: «Diese Regelung würde die Angestellten der öffentlichen Hand im Vergleich zur Privatwirtschaft unfair bevorteilen. Staatliche Betriebe dürften nicht zu einer Blase werden, in denen marktwirtschaftliche Prinzipien ausgehebelt werden.» Im Übrigen seien die Herausforderungen des Fachkräftemangels mit einem automatischen Teuerungsausgleich nicht zu bewältigen, «auch wenn die Initianten eine andere Perspektive implizieren ».

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