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Ins Gesicht gespuckt – fast 7000 Franken Strafe

Nach Tätlichkeiten und Drohungen gegenüber Mitarbeitern der Kantonspolizei Schwyz hat die Staatsanwaltschaft einen Pakistani zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Die Transportpolizei der SBB hatte es am 21. Mai auf dem Bahnhof Arth-Goldau mit einem schwierigen Fahrgast zu tun. Der 28-jährige Flüchtling war ohne Billett im Zug aufgegriffen worden. Er konnte sich nicht ausweisen. Vor 18 Uhr kam eine Patrouille der Kantonspolizei Schwyz vorbei und nahm den Mann aus Pakistan fest.

«You are black monkey»

Die zwei Polizisten brachten den Flüchtling nur mit Mühe in den Patrouillenwagen. Der Festgenommene wehrte sich mit Händen und Füssen.

Auf der Fahrt zum Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg begann der Pakistani zu randalieren. Er schlug seinen Kopf gegen die Seitenscheibe. Ein Polizist versuchte den Kopf zu arretieren, damit sich der 28-Jährige nicht verletzt. Dieser trat mit den Beinen nach dem Polizeimitarbeiter, dem anderen spuckte er ins Gesicht.

Auch mit mangelnden Englischkenntnissen gab der Festgenommene sein Bestes, die Polizisten primitiv zu beleidigen: «You are black monkey», schrie er die Polizisten an: «I kill me.» Er werde ihre Töchter entführen. Der Flüchtling wurde soeben per Strafbefehl wegen Gewalt und Drohung gegenüber Behörden und Beamten verurteilt.

Wegen einer einschlägigen Vorstrafe in Zürich kassierte er eine unbedingte Geldstrafe samt Kosten von 6770 Franken. Wird die Strafe nicht bezahlt, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von 155 Tagen.

Anstieg der Drohungen gegenüber Beamten Beim Verband Schweizerischer Polizeibeamter kennt man solche Vorfälle wie vom Mai in Goldau zur Genüge. «Seit Jahren müssen wir leider einen konstanten Anstieg der Angriffe und Drohungen gegenüber Beamtinnen und Beam-te feststellen», sagt Generalsekretär Max Hofmann: «Der stark gesunkene Respekt ist sicherlich der erste Grund für diese Situation. » Zum Strafmass sagt er: «Wir haben in der Vergangenheit immer darauf hingewiesen, dass im Falle von Gewalt und Drohung gegen Beamten und Beamtinnen der Staat harte Strafen aussprechen muss. Dies, weil diese Straftat einen direkten Angriff auf die Institutionen und den Staat ist.»

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