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Feuerwehr löscht Fahrzeugbrand

IN KÜRZE

Arth. In der Nacht auf Montag, 10. Juni, musste die Feuerwehr Gemeinde Arth um 00.30 Uhr wegen eines Fahrzeugbrandes ausrücken. Ein 35-jähriger Mann war auf der Rufibergstrasse unterwegs, als er eine Rauchentwicklung und Flammen im Motorenraum feststellte und umgehend anhielt. Er und die 29-jährige Beifahrerin verliessen das Auto und lösten den mitgeführten Anhänger vom PW. Die ausgerückte Feuerwehr Gemeinde Arth konnte die Flammen rasch löschen. Verletzt wurde niemand. Die Kantonspolizei Schwyz hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Es steht ein technischer Defekt im Vordergrund./ Kapo SZ

Ausserschwyz. Der Kantonstierarzt hat für einen Tierhalter in Ausserschwyz ein Tierhalteverbot ausgesprochen – solche Verbote sind eine Seltenheit. Das Laboratorium der Urkantone behandelt jährlich etwa 700 bis 800 Fälle im Bereich Tierschutz. «Beschlagnahmungen und auch Tierhalteverbote sind nur selten notwendig», meint der Kantonstierarzt. Denn nur «wesentliche Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung » würden auch zu Strafanzeigen durch den Veterinärdienst führen. Details zum Fall nennt er nicht, da das Verfahren am Laufen sei. Ausser: «Die Behörden haben gemäss Tierschutzgesetz die Pflicht, unverzüglich einzuschreiten, wenn Tiere unter ungeeigneten Bedingungen gehalten werden. Sie können die Tiere auf Kosten des Halters unterbringen.»/see

Schwyz. Das Bundesgericht liess die Beschwerde eines Diebes abblitzen und stellte sich hinter das Urteil des Schwyzer Kantonsgerichts. Der Mann und die Frau lernten sich 2020 kennen. Zwischen der Frau, die im Kanton Schwyz ein Hotel führte, und dem Ausländer entstand eine Liebesbeziehung. Die Frau gab ihm den Schlüssel zu ihrer Wohnung. Der Mann half ihr gelegentlich als Servicemitarbeiter im Hotel aus.

Im November 2020 endete die Liebesbeziehung, denn der Liebhaber entpuppte sich als dreister Dieb. So stahl er im Büro des Hotels mindestens 5000 Franken. Aus dem Schlafzimmer der Frau entwendete er mindestens 20’000 Franken. Schliesslich missbrauchte er das Vertrauen seiner Geliebten, die ihm den Pin-Code ihrer Maestro-Karte angegeben hatte und hob mit der gestohlenen Karte total 9800 Franken ab. In zweiter Instanz verurteilte das Kantonsgericht den Mann wegen mehrfachen Diebstahls und mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 32 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 90 Franken sowie zu einer Busse von 360 Franken. Von einer Landesverweisung sah das Gericht ab.

Mit seiner Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts hatte der Mann beim Bundesgericht keine Chance. Seine Einwände, dass auch andere Personen wussten, wo die Bargeldeinnahmen lagen und als Täter infrage kommen könnten, weshalb er nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freizusprechen sei, verwarf das Bundesgericht. Dieser vermöge nicht aufzuzeigen, inwiefern die Vorinstanz in Willkür verfallen sei. Die Beschwerde des Diebes wurde abgeschmettert, und ihm wurden die Gerichtskosten von 3000 Franken auferlegt./one

6B_226/2024 vom 13. Mai 2024

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