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Gesuche für über 140 Kinder sind bereits eingegangen

Gesuche für über 140 Kinder  sind bereits eingegangen Gesuche für über 140 Kinder  sind bereits eingegangen

Schwyzer Eltern können nun Gesuche für Kinderbetreuungsbeiträge einreichen. Regierungsrat Damian Meier ist mit dem Go-Live der Online-Gesuchseinreichung zufrieden.

Das Kinderbetreuungsgesetz des Kantons Schwyz ist am Samstag in Kraft getreten. Gesuche können bei der Wohnsitzgemeinde online eingereicht werden. Wie sind Sie mit dem Go-Live zufrieden? Das System funktioniert sehr gut. Wir haben zwar noch kleinere Kinderkrankheiten, wie dies wohl bei jeder Einführung einer neuen IT-Applikation der Fall ist. Daran arbeiten wir. Wichtig ist, dass die Eltern nun ihre Gesuche online einreichen können. Wie viele Gesuche sind bislang eingegangen? Stand Dienstagmorgen waren es bereits über 100 Eltern, die für insgesamt 142 Kinder ein Begehren gestellt haben. Die Wohnsitzgemeinden bearbeiten die Gesuche der Eltern und prüfen deren Anspruch. Das wird ein strenger Sommer, oder? Ja, die Gemeinden werden stark gefordert sein. Dass die Inkraftsetzung des Gesetzes viel Arbeit mit sich bringt, war jedoch bereits im Voraus klar. Auch diesbezüglich sind wir sehr zuversichtlich, dass die Gemeinden die Aufgabe gut meistern werden. Gerade kleinere Gemeinden sind gefordert, die nötigen Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen. Wie schätzen Sie die Situation ein? Mit dem Kinderbetreuungsgesetz hat der Kanton einen ers-ten Impuls für die Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung gesetzt. Der erste Grundstein für eine einheitlich kantonale Lösung wurde somit gelegt. Nun bedarf es auch etwas Geduld, um zu sehen, wie sich das Ganze entwickelt. Wir sind erfreut, dass einige Gemeinden innert kurzer Zeit und bereits vor Inkraftsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes neue Angebote geschaffen ha-ben. Unabhängig davon, wie weit die Gemeinden sind, werden wir die Gemeinden auch künftig begleiten. Zu erwähnen ist, dass wir auch Eltern unterstützen, die ausserkantonal arbeiten und ihre Kinder am Arbeitsort betreuen lassen. Wir sind stolz, im Kanton Schwyz über einen solch modernen Ansatz zu verfügen. Dadurch können den Eltern flexible Lösungen angeboten werden, sodass sich Beruf und Familie optimal vereinbaren lassen. Das heisst, dass bei gewissen Gemeinden die Nachfrage oder das Bedürfnis derart gering ist, Aus Sicht Kanton ist es vollkommen in Ordnung, wenn gerade kleinere Gemeinden unterschiedliche Lösungen entwickeln. Das Gesetz ermöglicht diese Freiheit bewusst. Zentraler ist, dass sich die Gemeinden dem Thema widmen, ohne dass es eine Einheitslösung geben muss.

dass gar kein Angebot geschaffen werden muss?

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