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127 Millionen Franken für finanzschwächere Gemeinden

127 Millionen Franken für finanzschwächere Gemeinden 127 Millionen Franken für finanzschwächere Gemeinden

An einer Medienkonferenz stellten Finanzdirektor Herbert Huwiler und der Vorsteher des Amts für Finanzen, Hermann Grab, den Innerkantonalen Finanzausgleich 2025 vor.

Der neue Innerkantonale Finanzausgleich sieht insgesamt rund 127 Millionen Franken für die finanzschwächeren Gemeinden im Kanton Schwyz sowie bedeutend höhere Beiträge vor. Hingegen leisten die finanzstarken Gemeinden und Bezirke Beiträge von 67,5 Millionen Franken. Der Kanton trägt ausserdem 59,5 Millionen Franken zum Finanzausgleich bei. Einsiedeln erhält somit eine Vergütung von 15’382’389 Franken, Rothenthurm 4’441’536 Franken, Unteriberg 3’801’742 Franken, Oberiberg 1’790’190 und Alpthal 1’376’544 Franken. Reformiertes Gesetz als Basis

Der Regierungsrat hat den Innerkantonalen Finanzausgleich (IFA) für das Jahr 2025 festgelegt. Die Beitragszusicherungen und -verpflichtungen basieren zum ersten Mal auf einem reformierten Gesetz. Dabei wurde der Finanzausgleich von Grund auf neu aufgebaut und umfasst neu einen Ressourcenausgleich, einen Lastenausgleich sowie Strukturbeiträge.

Im Rahmen des horizontalen Ressourcenausgleichs unterstützen die fünf finanzstarken Gemeinden Wollerau, Freienbach, Feusisberg, Altendorf und Lachen sowie der Bezirk Höfe die finanzschwachen Bezirke und Gemeinden mit 67,5 Millionen Franken. Der bisherige Steuerkraftausgleich wurde ausschliesslich aus Beiträgen der finanzstarken Bezirke und Gemeinden sowie aus Anteilen der Grundstückgewinnsteuererträge alimentiert. Diese Steuererträge aus Grundstückgewinnen verbleiben neu vollumfänglich beim Kanton. Vertikaler Ressourcenausgleich durch den Kanton Im Gegenzug dazu leistet der Kanton im Rahmen des vertikalen Ressourcenausgleichs zusätzliche Beiträge an die Bezirke und Gemeinden in der Höhe von 36,2 Millionen Franken. Der Ressourcenausgleich von insgesamt 103,7 Millionen Franken dient der Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Bezirke und Gemeinden und mildert die Unterschiede in der Steuerkraft. Gezielte Unterstützung für bevölkerungsarme Gemeinden Schwyzer Gemeinden mit überdurchschnittlich hohen finanziellen Herausforderungen aufgrund ihrer geografischen und sozialen Struktur werden im Rahmen des Lastenausgleichs mit insgesamt 20 Millionen Franken unterstützt. Die Gemeinden Lauerz, Steinerberg, Morschach, Illgau und Riemenstalden erhalten ergänzend Strukturbeiträge in der Höhe von 3,3 Millionen Franken. Es handelt sich um eine gezielte Unterstützung für einwohnerschwache Gemeinden und insbesondere für den Bereich der spezialfinanzierten Aufgaben. Der Lastenausgleich sowie die Strukturbeiträge werden durch den Kanton finanziert. Mit den Zusicherungen für das Ausgleichsjahr 2025 wird der IFA, der auf der reformierten Systematik basiert, gegenüber den Vorjahren um knapp einen Drittel erhöht. Ausserdem werden die Gemeinwesen im Rahmen der durch den Kantonsrat verabschiedeten Finanzund Aufgabenprüfung 2022 und den daraus resultierenden Kostenverschiebungen zum Kanton zusätzlich deutlich entlastet, der Kanton hingegen um insgesamt rund 80 Millionen Franken zusätzlich belastet. Für die Bezirke und Gemeinden ergibt sich mittelfristig ein grosser finanzieller Handlungsspielraum und viel Potenzial für Steuersenkungen.

Finanzausgleich 2025

Der neue Innerkantonale Finanzausgleich (IFA) erfolgt anreizbasiert, fair und im Rahmen einer zeitgemässen Systematik. Er setzt sich aus einem Ressourcenausgleich sowie einem Lastenausgleich zusammen. Der Ressourcenausgleich wird einerseits horizontal von den ressourcenstarken Gemeinwesen und andererseits vertikal durch den Kanton finanziert. Der Lastenausgleich wird basierend auf strukturellen Indikatoren berechnet und vollständig durch den Kanton finanziert. Für kleine Gemeinwesen kann der Regierungsrat zusätzlich Strukturbeiträge vorsehen. Der neue IFA tritt auf das Ausgleichsjahr 2025 in Kraft./Mitg.

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