Veröffentlicht am

Regierung beantwortet Interpellation zum BAZ

Die Schwyzer Regierung hat zur Interpellation der beiden FDP-Kantonsräte Adrian Imhof und Peter Dettling mit Fragen zum geplanten Bundesasylzentrum in Buosingen Stellung genommen.

In den zehn Fragen der Interpellation geht es um den weiteren Verlauf des Projekts des Bundesasylzentrums (BAZ) und die Möglichkeiten der Bevölkerung, Einfluss zu nehmen. Zudem geht es um die finanzielle Belastung für den Kanton Schwyz sowie um den Alternativstandort Wintersried.

Einsprachen gegen BAZ wahrscheinlich Auf die Fragen danach, wie sicher es sei, dass das BAZ gebaut würde und wie sie die Bevölkerung einbringen könne, antwortet die Regierung: «Sobald der Kauf der Liegenschaft durch den Bund formell abgeschlossen ist, beginnt der raumplanungsrechtliche Prozess. Da mit Einsprachen zu rechnen ist, werden letztlich wohl die Gerichte entscheiden. Ausserdem muss das eidgenössische Parlament noch den entsprechenden Baukredit sprechen.» Im Rahmen des Sachplanungs- und Plangenehmigungsverfahrens könne sich die Bevölkerung einbringen. Hierfür stünden die ordentlichen rechtlichen Instrumente zur Verfügung.

Des Weiteren geht es darum, warum der Standort Buosingen mit 170 Plätzen anstatt des alternativen Standorts mit 340 Plätzen in Wintersried gewählt wurde. «Im Vergleich zum früher geplanten Bundesasylzentrum Wintersried in der Gemeinde Schwyz mit 340 Plätzen ist es dem Regierungsrat gelungen, in Verhandlungen mit dem SEM und den übrigen Zentralschweizer Kantonen die Kapazität des Bundesasylzentrums zu halbieren. Der Kanton Schwyz hat Erfahrung mit mittelgrossen Durchgangszentren wie jene in Biberbrugg und Morschach. Deshalb hat der Regierungsrat stets darauf gedrängt, kleinere Einheiten für ein BAZ zu schaffen. Diese sind übersichtlicher im Betrieb und vertragen sich besser mit der Kleinräumigkeit des Kantons», argumentiert die Regierung.

Mögliche Mehrkosten für den Kanton Schwyz Auf die Frage, ob für den Kanton Mehrkosten für die Gewährleistung der Sicherheit des BAZ entstünden, antwortet der Regierungsrat, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) selbst mittels privater Sicherheitsdienste für die Bewachung des BAZ rund um die Uhr sorgen werde.

Auch um die Überführung abgewiesener Asylsuchender zum Flughafen Zürich kümmert sich eine private Organisation. Die Schwyzer Kantonspolizei nimmt nur flankierend an diesen Massnahmen teil, und ihr Einsatz wird vom Bund mit einer Pauschale abgegolten.

Share
LATEST NEWS