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Verkehrssituation verbessern

Teilgutheissung von Anträgen zur neuen Wohn- und Gewerbezone beim Bahnhof Einsiedeln

In Einsiedeln ist eine Neugestaltung des Bahnhofgebiets geplant. Damit sollen die verkehrliche Situation sowie die Aufenthaltsqualität verbessert werden.

BK. Für dieses Projekt ist eine Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung erforderlich. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur angepassten Nutzungsplanung wurden 25 Anträge eingereicht, darunter der Vorschlag zur Einführung einer Mehrwertabgabepflicht bei Umund Aufzonungen. Der Bezirksrat unterstützt diesen Antrag.

Der Bezirk Einsiedeln plant gemeinsam mit dem Kanton Schwyz, der Südostbahn und der Post eine Neugestaltung des Bahnhofgebiets. Ziel ist es, die dortige Verkehrssituation und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Die gemeinsame Entwicklungsstudie wurde Ende 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt. Um für das Vorhaben die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist eine Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung notwendig. Mit dieser ist die Einführung einer neuen Wohn- und Gewerbezone Bahnhof (WGB) mit Gestaltungsplanpflicht vorgesehen.

Im Sommer 2023 konnte die Bevölkerung zur Anpassung der Nutzungsplanung Stellung nehmen. Die Ergebnisse dieser Mitwirkung sind auf www.einsiedeln. ch publiziert. Sie fliessen – zusammen mit den Resultaten aus der Vorprüfung durch den Kanton – in die weitere Überarbeitung der Nutzungsplanung ein, welche anschliessend öffentlich aufgelegt wird. Voraussichtlich 2025 wird die Bevölkerung von Einsiedeln an der Urne über die Annahme entscheiden können.

Verkehrsaspekte im Fokus

Im Rahmen der erwähnten Mitwirkung sind neun Einwendungen mit 25 Anträgen eingereicht worden. Mit den Teilnehmenden des Mitwirkungsverfahrens fand ein bilateraler Informationsaustausch statt, bei dem Vertreterinnen und Vertreter von Bezirk, Kanton, SOB und Post sich den Fragen der Teilnehmenden stell-ten. Rund die Hälfte der Anträge betrifft verkehrliche Aspekte wie die Erschliessung des Areals oder die Verkehrsführung in Bahnhofsnähe.

Die weiteren Anträge beziehen sich auf diverse Themen wie den Anteil der Gewerbenutzung, generelle Anpassungen am Baureglement oder die Berücksichtigung von Natur- und Heimatschutz. 11 der 25 Anträge wurden in die Teilrevision der Nutzungsplanung aufgenommen. Zehn Anträge sind nach Ansicht des Bezirksrates bereits ausreichend abgedeckt oder betreffen Planungsphasen ausserhalb der Nutzungsplanung. Weitere vier Anträge wurden abgelehnt, weil sie mit den Planungen nicht vereinbar sind.

Antrag für eine Mehrwertabgabepflicht wird berücksichtigt

Bisher gibt es in Einsiedeln keine Mehrwertabgabepflicht bei Umund Aufzonungen. Ein Antrag verlangte die Prüfung, ob eine solche angebracht sei. Der Bezirksrat folgt der Argumentation und beschliesst, eine Mehrwertabgabe für Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht einzuführen. Gleichzeitig mit der Abstimmung über die Teilrevision der Nutzungsplanung, aber in einer separaten Abstimmungsfrage, wird die Bevölkerung an der Urne auch über die Einführung dieser Mehrwertabgabe entscheiden können.

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