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Landwirtschaftsstrassen sollen velofreundlicher werden

Landwirtschaftsstrassen sollen velofreundlicher werden Landwirtschaftsstrassen sollen velofreundlicher werden

Mit einer Interpellation versucht der Einsiedler SVP-Kantonsrat Fredi Kälin Klarheit über die mögliche Nutzung von landwirtschaftlichen Strassen durch Velos und Mountainbikes zu schaffen.

Die Regierung beantwortete Kälins Interpellation vom 9. Februar. Im Zentrum stehen die Fahrverbote auf landwirtschaftlichen Strassen, die auch für Velos gelten. Damit verringern sich laut Kälin die Möglichkeiten für ein Velo- und MTB-Freizeitverkehrsnetz im Rahmen des neuen Veloweggesetzes.

Velofahrverbote auf Teilen der Kantonsstrassen Auf die Bitte Kälins für eine Aufstellung der allgemeinen Fahrverbote auf landwirtschaftlichen Strassen im Kanton Schwyz und die Begründung für jedes dieser Verbote, reagierte die Regierung abschlägig. Man könne darauf nicht antworten, weil der Kanton über kein zentrales Register verfüge, in dem die öffentlich-rechtlichen Verkehrsanordnungen der jeweiligen Strassen aufgelistet seien. Ausserdem habe der Kanton bei privatrechtlichen Massnahmen keine Befugnis.

Auf die Nachfrage Kälins nach den spezifischen Velo-Verboten auf Schwyzer Landwirtschaftsstrassen antwortete die Regierung, dass solche Verbote eher selten anzutreffen seien. Veloverbote würden unter anderem auf gewissen Abschnitten des Kantonsstrassennetzes angebracht, wo die Zulassung von Fahrrädern aus Sicherheitsgründen nicht zu verantworten sei. Über die Standorte und Begründungen von Veloverboten auf Landwirtschaftsstrassen hat der Kanton jedoch keine Kenntnisse.

Im letzten Teil der Interpellation sprach Kälin die mögliche Anwendung von dreiteiligen Fahrverboten auf Landwirtschaftsstrassen an. Diese Verbote würden Motorfahrzeuge ausschliessen, Velos jedoch zulassen.

Kälin wollte von der Regierung wissen, ob die Behörden im Kanton Schwyz die Möglichkeit eines solchen Modells auf landwirtschaftlichen Strassen in Betracht ziehen.

Teilfahrverbot erweitert Möglichkeiten für Velos Der Regierungsrat hat keine gesicherten Informationen über Begründung von Teilfahrverboten und verfügt auch nicht über Wirkungskontrollen solcher Verbote. Unbestritten sei jedoch die Lenkungswirkung von solchen Fahrverboten. Da der entsprechend signalisierte Strassenabschnitt nach wie vor für Fahrräder durchgängig befahrbar bleibe, stelle diese Signalisation eine zweckmässige Lösung zur Aufrechterhaltung eines Velowegnetzes dar», schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort.

Dreiteilige Fahrverbote werden laut Regierung in erster Linie auf Waldstrassen angewendet und seien in der Regel mit einer Zusatztafel «Ausgenommen Berechtigte» versehen. «Die ana-loge Umsetzung einer solchen Regelung bei landwirtschaftlichen Strassen ist wünschbar, wobei im Hinblick auf eine möglichst weitgehende Öffnung für den Veloverkehr das zweiteilige Fahrverbot ‹Verbot für Motorwagen und Motorräder› verwendet werden soll», schreibt die Regierung und leitet den Erlass der Antwort an den Kantonsrat weiter.

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