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Unfallfahrer zu Haftstrafe verurteilt

Das Strafgericht verurteilte einen inzwischen ausgewanderten jungen Schweizer zu einer 32-monatigen Haftstrafe.

one. In der Nacht auf den 27. Januar 2022 fuhr der heute 23-jährige Schweizer einen 137’000 Franken teuren Porsche Taycan 4 CT mit 380 PS auf der Autobahn A3 beim Blatt-Tunnel in Wollerau mit 163 km/h in eine Leitplanke. Allein der Schaden, der am Fahrzeug mit Schwyzer Kontrollschildern entstand, belief sich auf mindestens 40’000 Franken.

Der junge Lenker fuhr das erst vor Kurzem eingelöste Luxusauto, das nicht ihm gehörte, in alkoholisiertem Zustand und ohne gültigen Führerausweis der Kategorie B. Deswegen wurde er der Sachbeschädigung, der vorsätzlichen Verletzung der Verkehrsregeln, des vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und des vorsätzlichen Fahrens ohne Berechtigung angeklagt.

Der Unfallfahrer hatte aber noch einiges mehr auf dem Kerbholz, denn rund zwei Jahre zuvor hatte er sich in Zürich mit zwei Polizeibeamten angelegt. Der alkoholisierte Beschuldigte befand sich verletzt in einem Rettungswagen, wollte sich aber nicht behandeln lassen und randalierte. Als die Beamten der Stadtpolizei die Personalien des Beschuldigten aufnehmen wollten, beschimpfte er die Polizisten und sagte ihnen, er sei unglaublich reich und mächtig und verlange von den Ordnungshütern zu warten, bis seine Anwälte vor Ort einträfen. Andernfalls würde er die Beamten schlagen. Einen Polizisten packte er dabei kräftig am Arm und schrie ihn an. Hierauf wurde er von beiden Polizeifunktionären zu Boden geführt, arretiert und in Gewahrsam genommen. Deswegen wurde er auch der Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie der Hinderung einer Amtshandlung angeklagt.

Schliesslich wies ihm die Anklagebehörde auch noch Geldwäscherei, falsche Anschuldigungen und weitere Tatbestände nach. So stellte er einer unbekannten Person, die er auf einem Online-Marktplatz kennengelernt hatte, sein Privatkonto zur Verfügung, worauf Gelder aus Online-Betrügen einbezahlt und so reingewaschen wurden: Insgesamt sollen es über 5000 Franken gewesen sein.

Der beschuldigte Schweizer, der inzwischen nach Norwegen ausgewandert ist, wurde im abgekürzten Verfahren vom Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten, einer Geld-strafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken und zu einer Busse von 600 Franken verurteilt. Sechs Monate muss er absitzen, die restlichen 26 Monate wurden bedingt auf vier Jahre ausgesprochen. Geldstrafe und Busse sind zu bezahlen wie auch die Verfahrenskosten von über 20’000 Franken. Der Beschuldigte musste nicht am Prozess in Schwyz teilnehmen, nachdem er bekräftigt hatte, schuldig zu sein, sich mit dem abgekürzten Verfahren einverstanden erklärte und schriftlich versprach, zur Verbüssung der Haftstrafe in die Schweiz zurückzukehren.

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