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Mann an mehreren Einbrüchen beteiligt – Landesverweis

Mann an mehreren Einbrüchen  beteiligt – Landesverweis Mann an mehreren Einbrüchen  beteiligt – Landesverweis

Das Strafgericht verurteilt einen seit 1998 in der Schweiz lebenden Kosovaren zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe und verweist ihn für sieben Jahre des Landes.

Der aus dem Kosovo stammende Mann ist heute 52-jährig und hat rund die Hälfte seines Lebens in der Schweiz verbracht. Er hatte sogar eine eigene Firma, die er inzwischen liquidiert hat. Jetzt ist er ohne Arbeit. Finanziell unterstützt werde er von seinen Söhnen, sagte der Beschuldigte vor dem Strafgericht, übersetzt von einem Dolmetscher. Dem mehrfach Vorbestraften warf die Staatsanwaltschaft eine ganze Reihe von Gesetzesverstössen vor: versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache Drohung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz und Nichtabgabe von Kontrollschildern.

Mit dem Brotmesser zum Streit Für den in der March wohnhaften Mann verlangte der Staatsanwalt eine dreijährige Freiheitsstrafe. Im Umfang von 18 Mona-ten sei die Strafe abzusitzen, die restlichen 18 Monate seien bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren auszusprechen. Zudem sei eine früher bedingt ausgesprochene Geldstrafe zu widerrufen und nun zu bezahlen. Und schliesslich soll der Ausländer für acht Jahre des Landes verwiesen werden. Im Juni 2023 kam es vor der Wohnung des Beschuldigten zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen ihm und drei weiteren Ausländern. Die drei seien gekommen, um seinen Sohn zu verprügeln, sagte der Beschuldigte dem Gericht. Er sei zudem von den Männern «vor meiner Frau provoziert worden». Deshalb ging er in die Wohnung, behändigte dort ein grosses Brotmesser, ging zu den Männern zurück, wo er laut Staatsanwalt vor einem der drei «diagonale Schwungbewegungen von oben nach unten durchführte». Anschliessend habe er mit dem Messer eine Stichbewegung gegen den Oberkörper eines knapp vor ihm stehenden Kontrahenten gemacht. Als der Mann flüchtete, sei er ihm mit dem Messer gefolgt und habe laut Anklageschrift dabei lauthals geschrien, «dass er ihn kaputt mache».

Die Schwung- und Stichbewegungen mit dem Messer bestritt der Beschuldigte vor dem Gericht. Er habe bloss seine Familie verteidigen wollen und den vermeintlichen Schlägern das Messer gezeigt, um sie in die Flucht zu jagen. Sein Verteidiger forderte Freisprüche.

Hohe Kosten trotz teilweisem Freispruch Das Strafgericht sprach den Mann vom Hauptvorwurf der versuchten schweren Körperverletzung frei. Der Freispruch erfolgte, obwohl die Aussagen des Beschuldigten sich als «nicht sonderlich glaubhaft» erwiesen hätten. Aber auch die Aussagen des Kontrahenten seien «nicht über alle Zweifel erhaben». Aufgrund der Aussagen eines Polizisten, der zufällig die Szene beobachtet hatte, könne das Gericht nicht ausschliessen, dass es dem Beschuldigten einzig da-rum ging, «die Kontrahenten einzuschüchtern und zu verscheuchen ». Auch die Tatsache, dass der Kosovare ein weniger gefährliches Brotmesser und nicht ein Fleischmesser genommen habe, legte das Gericht zugunsten des Beschuldigten aus. Das Verhalten des Beschuldigten wertete das Gericht hingegen als Drohung.

Freigesprochen wurde der Mann auch vom Vorwurf, vorsätzlich Ausländer ohne Bewilligung beschäftigt zu haben. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der betreffende Arbeiter bloss ausgeliehen worden sei.

Verurteilt wurde der Mann aber, weil er bei mehreren Einbrüchen in Ausserschwyz als Fahrer beteiligt war. Ebenso schuldig gesprochen wurde er der fahrlässigen Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern. Von der ausgesprochenen Freiheitsstrafe von zwölf Monaten muss er sechs Monate absitzen (abzüglich 137 Tage Haft). Die übrigen sechs Monate wurden bedingt bei einer Probezeit von fünf Jahren ausgesprochen. Zudem wurde der Kosovare für die Dauer von sieben Jahren des Landes verwiesen, da «von einem schweren persönlichen Härtefall keine Rede» sein könne, wie das Strafgericht in seiner Kurzbegründung zum Urteil festhält. Und schliesslich hat der Verurteilte trotz zweier Freisprüche die Verfahrenskosten von über 38’000 Franken «vollumfänglich zu tragen, nachdem er mit seinem Verhalten die rechtswidrige und schuldhafte Einleitung sämtlicher Verfahren bewirkte». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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