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Postulat zu Betreuung von Angehörigen

Schwyz. Der Kanton nimmt Stellung zum Postulat «Wertschätzung der Pflege- und Betreuungsarbeit von Angehörigen – auch finanziell», das die Kantonsräte Elias Studer, Antoine Chaix sowie Kantonsrätin Aurelia Imlig- Auf der Maur im März eingereicht haben. «Mit ihrer Pflegeund Betreuungsarbeit leisten Angehörige oft einen wichtigen Beitrag zu unserer Gesellschaft und entlasten unser Gesundheitssystem und staatliche Einrichtungen. Die privat geleistete Care-Arbeit wird jedoch aktuell zu wenig wertgeschätzt – vor allem finanziell», schrieben die Postulanten. Sie baten die Regierung, zu prüfen, inwiefern die Pflege- und Betreuungsarbeit von Angehörigen im Kanton Schwyz finanziell besser wertgeschätzt werden kann und die Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Sie machten darauf aufmerksam, dass eine Entschädigung für Betreuungsdienste von Angehörigen in anderen Kantonen bereits existiert.

Die Regierung zeigt in ihrer Antwort zwar ihre Wertschätzung gegenüber pflegenden Angehörigen und Verständnis für die Motionäre, rät dem Kantonsrat aber dennoch, das Postulat für nicht erheblich zu erklären. Die Regierung führt einige Möglichkeiten einer Entschädigung für betreuende Angehörige an, kommt aber zum Schluss, dass das Thema pflegende und betreuende Angehörige im Gesamtkontext der Versorgungslandschaft sowie auch in Bezug zum freiwilligen Engagement geprüft werden müsse. Diese ganzheitliche Betrachtung werde im Rahmen der Totalrevision des SEG in den unterschiedlichen Teilprojektgruppen (Alter; Menschen mit Behinderungen; Kind, Jugend und Familie) geschehen, die bereits im März angelaufen sei.

Man erachte es darum nicht als sinnvoll, parallel zum aktuellen Gesetzgebungsprozess einen Bericht darüber zu erstellen, wie die Pflege- und Betreuungsarbeit von Angehörigen finanziell besser anerkannt werden könne. Eine breite Analyse der Care-Arbeit werde vom Departement des Innern bereits im Rahmen der laufenden Totalrevision SEG durchgeführt./eva.

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