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Dankbar für Behandlung

Ein 27-jähriger Eritreer, der Straftaten begangen hatte, wird wegen seiner Krankheit vom Strafgericht für zwei Jahre in eine Klinik gesteckt.

one. Der Staatsanwalt sah schwerwiegende Tatbestände als erfüllt an, die der heute 27-jährige Eritreer begangen ha-ben soll: Unter anderem sexuelle Nötigung, versuchte Vergewaltigung, Drohung und versuchte Tötung. Da er laut einem Gutachten zur Zeit der vorgeworfenen Taten unter Schizophrenie litt und deshalb schuldunfähig war, verlangte der Staatsanwalt die Einweisung in eine Klinik zur stationären Behandlung der psychischen Krankheit.

So habe der Beschuldigte laut Anklage im Dezember 2022 einen Zimmernachbarn in einer Asylbewerberunterkunft in Ausserschwyz mit einem 20 Zentimeter langen Messer am Kehlkopf bedroht und ihm gesagt: «Allah ich schlachte dich.» Das Opfer sagte vor Gericht aus, dass der Beschuldigte ihn habe töten wollen.

Am 1. August 2023 soll er wiederum in der Asylbewerberunterkunft eine 60-jährige Mitbewohnerin, die ihm einen Teller Suppe in sein Zimmer gebracht hatte, auf sein Bett geworfen, sich auf sie gelegt, seinen Finger zuerst an die Lippen und dann in die Luft gehalten und sie auf die Haare geküsst haben. Dass er sie – wie in der Anklageschrift erwähnt – an den Brüsten angefasst hatte, dementierte die Frau vor Gericht. Sie sei aber sicher, dass er sie vergewaltigen wollte. Er habe von ihr abgelassen, weil sie sich energisch wehrte und geschrien habe, sie werde die Polizei rufen.

Der Beschuldigte, der seit bald zehn Jahren in der Schweiz lebt und bereits rund ein Jahr lang in Haft ist, wo auch seine Krankheit behandelt wird, konnte sich an den Vorfall mit seinem Zimmernachbarn nicht mehr erinnern. Die Sache mit der Frau sei aber ein Missverständnis. Er habe die Russin aus Dankbarkeit für die bereits mehrmals erhaltene Suppe – so wie es in seinem Land üblich sei – auf die Haare geküsst. Mehr habe er nicht gemacht. An Sex habe er gar nicht gedacht.

Er wisse, dass er krank sei. So habe er früher Stimmen gehört. In seinem Schlusswort dankte er dem Gericht: «Ich bin dankbar, dass meine Krankheit behandelt wird.» Das Strafgericht stellte fest, dass der Eritreer «im Zustand der nicht selbstverschuldeten Schuldunfähigkeit» die Tatbestände der versuchten sexuellen Nötigung, der Gefährdung des Lebens, der mehrfachen versuchten Drohung, der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs begangen habe. Das Gericht verneinte eine versuchte Vergewaltigung. Es lasse sich nicht «mit Sicherheit festhalten, dass der Beschuldigte den Beischlaf erzwingen wollte; allenfalls hätte sich dieser mit einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung begnügt », hält das Strafgericht in seiner Kurzbegründung zu seinem Urteil fest.

Im Fall mit seinem Zimmernachbarn lasse sich kein Tötungsvorsatz nachweisen, weshalb er «bloss» der Gefährdung des Lebens schuldig gesprochen wurde. Das Strafgericht ordnete für den psychisch kranken Mann eine stationäre therapeutische Massnahme für die Dauer von zwei Jahren an. Anders als vom Staatsanwalt beantragt, verwies das Strafgericht den Eritreer, der für Sudan eine Aufenthaltsbewilligung besitzt, für fünf Jahre des Landes. Verhältnismässigkeitsüberlegun-gen und die Flüchtlingseigenschaft würden nicht dagegen sprechen.

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