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Öffentlichkeit behält Zugang zur Rotschuo-Bucht

Öffentlichkeit behält Zugang  zur Rotschuo-Bucht Öffentlichkeit behält Zugang  zur Rotschuo-Bucht

Das Bundesgericht hat entschieden, dass für die ganze Liegenschaft Rotschuo der öffentliche Zugang gilt. Die Besitzer-Familie will die Liegenschaft weiter nutzen.

Vor Bundesgericht ist ein Fall zum Thema öffentlicher Seezugang entschieden worden. Der Fall bezieht sich auf die Bucht Rotschuo bei Gersau, wo der mittlerweile verstorbene, ehemalige Industrielle Rudolf Stump auf einer Liegenschaft mit Wohnhaus und stillgelegtem Hotel gelebt hatte. Stump hat das Wohnhaus umgebaut und ein bewilligtes 50-Millionen-Projekt mit Hotel und Appartmentwohnungen erarbeitet. Während im Projekt für das Hotel der öffentliche Seezugang vorgesehen ist, hat Stump für sein Wohnhaus den Zugang abgeschnitten.

Die Liegenschaft ist heute in die Parzelle Ost mit dem Wohnhaus und der Katasternummer 625 und die Fläche West mit dem ehemaligen Hotel und der Katasternummer 761 aufgeteilt. Beide Flächen liegen laut Zonenplan in der Erholungs- und Tourismuszone, für die der öffentliche Zugang laut Bundesgericht gewährleistet werden muss. Für beide Liegenschaften besteht aktuell kein öffentlicher Seezugang.

Das Bundesgericht bestätigte damit einen Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts, das eine Beschwerde des Schwyzer Heimatschutzes guthiess. Laut Gericht sei kein Grund ersichtlich, wieso der seit zwei Jahrzehnten verbindlich gewährleistete öffentliche Seezugang eingeschränkt werden soll. Das Bundesgericht hat aktuell das Dispositiv zu seinem Entscheid veröffentlicht, das begründete Urteil folgt in den kommenden Wochen. «Aushöhlung der demokratischen Grundordnung» Der Schwyzer Regierungsrat und der Bezirksrat Gersau hatten den über 15 Jahre alten Gestaltungsplan für einen Teil des Uferabschnitts aufheben und erneuern lassen, nachdem dort eine neue Hotelanlage geplant wurde. Hintergrund der Aufhebung war eine Abmachung, dass für das marode Hotel ein Neubau mit Seezugang erstellt werden soll, im Gegenzug dafür für das Privathaus Stump kein öffentlicher Seezugang mehr gewährleistet wird. Das geplante Vorgehen bezeichnete das Verwaltungsgericht als eine verpönte «Aushöhlung der demokratisch abgestützten Grundordnung». Heisst: Für eine Zonenplanänderung – damit also ein Uferabschnitt aus der Erholungs- und Tourismuszone herausgelöst werden kann – braucht es einen Volksentscheid, also eine Abstimmung im Bezirk Gersau zur Zonenplananpassung.

Familie will Vorhaben weiterführen Der Hotelteil im Westen steht im Eigentum von Rudolf Stumps Rotschuo Immobilien AG, jene im Osten von der El Escondite Immo AG. Rudolf Stump ist Ende November 2023 im Alter von 93 Jahren verstorben. Laut Handelsregister sind nun die drei Kinder Stumps in den Aktiengesellschaften vertreten, Präsident ist der in Zürich lebende Sohn Hendrik Stump. Wie Hendrik Stump auf Anfrage ausführte, habe man den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis genommen, warte jetzt aber auf das begründete Urteil des Gerichts. Aktuell sei die Idee, die von Vater Rudolf Stump aufgegleisten Vorhaben auf beiden Liegenschaften fortzuführen. Vorgesehen sei auch, dass die Familie das Privathaus nutze und für die Realisierung des Hotels einen Investor oder eine Betreibergesellschaft gesucht werde.

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